Kindesunterhalt

  • Hallo, ich hoffe das mir vielleicht jemand hier im Forum einen Rat geben kann. Ich bekomme seit 7 Jahren den Mindestunterhalt für meinen Sohn vom Kindsvater überwiesen. Er versucht jedoch seit Jahren unserer Familie das Leben schwer zu machen und denkt sich immer wieder etwas neues aus um Ärger zu machen. Er fordert plötzlich von mir, dass ich mir den kindesunterhalt von ihm abholen soll , er wohnt 20 km Weg und ich verstehe das plötzliche Problem nicht warum er es nicht überweist. Ist es nicht so, dass er verpflichtet ist, der Kindsmutter den Unterhalt zukommen zu lassen, sprich er muss es überweisen oder selber bar bringen wenn er das auf diese Art so möchte ? Über ein paar hilfreiche Antworten wäre ich wahnsinnig dankbar

  • Hi,


    Ideen haben die Leut ..... also wirklich. Du hast recht, die Mutter hat einen Anspruch, das Geld bei ihr auf dem Girokonto bis zum 3. eines Monats eingehend zu erhalten. Mal ein anderes Beispiel: der Vermieter muss ja auch nicht am 1. des Monats durch seine Miethäuser geistern, um die Miete einzukassieren. Das Kind, bzw. die Mutter des Kindes als dessen Vertreterin hat einen Anspruch darauf, dass das Geld auf ihrem Girokonto eintrudelt. Juristisch gesehen gibt es zwar auch sog. Holschulden, aber das sind andere Fälle. Da ist der Erfüllungsort einer Verpflichtung beim Schuldner. Hier ist der Erfüllungsort bei der Mutter bzw. auf ihrem Konto. Da gibt es gar kein Vertun.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Ella,


    folge dem Rat von TK, du kannst auch noch einen Schritt weitergehen und ihn schriftlich mit Einschreiben auffordern, den Kindsunterhalt pünktlich zum Tag X auf Konto Y in Höhe von Z einzuzahlen. Andenfalls setzt du ihn in Verzug, ich gehe davon aus, es gibt einen bestätigten Titel.


    Gruß


    frase

  • Ja, es gibt eine Urkunde vom Jugendamt wo drin steht, dass er den Mindestunterhalt zahlen muss.
    Dann werde ich heute nochmal ein Schreiben aufsetzen und ihn auffordern auf das Konto zu überweisen.

  • So würde ich es machen und gleich auf den Titel hinweisen, der ja bei Nichteinhaltung auch vollstrckbar ist.


    Die Folgen wären sehr unschön für den Vater, was man ja vermeiden möchte.


    Gruß


    frase