Hallo,
Meine Frage:
Der Vater meines volljährigen Kindes lebt in der Schweiz und hat auch keinen Kontakt zu ihr.. Sie wohnt noch bei mir.
Ihre Ausbildung hat sie im Juni 20 erfolgreich abgeschlossen. Ihr Vater musste in der Ausbildung 84 Euro mtl zahlen. Er zahlt seitdem aber die 84 Euro weiterhin ( wahrscheinlich vergessen Dauerauftrag zu löschen?)
Mittlerweile käme ja schon ein Betrag zusammen den ich zurückzahlen müsste... Muss ich (bzw) Tochter das wenn er es merkt? Er hat ein Anschreiben seiner Zeit vom Jugendamt bekommen wann die Ausbildung endet... Er hat nie nachgefragt oder ähnliches... Da meine Tochter die 84 Euro ja auch gut gebrauchen kann hab ich natürlich auch keinen Kontakt aufgenommen... Noch handelt es sich ja um einen Betrag den man noch gut zurück zahlen könnte ABER müssen wir das überhaupt? Oder läuft das alles unter freiwillige Zahlungen weiter?
Wenn jemand was darüber weiß würde ich mich über eine Antwort sehr freuen
Lg
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