Rückzahlung von zuviel gezahlten Unterhalt

  • Hallo,


    Meine Frage:

    Der Vater meines volljährigen Kindes lebt in der Schweiz und hat auch keinen Kontakt zu ihr.. Sie wohnt noch bei mir.

    Ihre Ausbildung hat sie im Juni 20 erfolgreich abgeschlossen. Ihr Vater musste in der Ausbildung 84 Euro mtl zahlen. Er zahlt seitdem aber die 84 Euro weiterhin ( wahrscheinlich vergessen Dauerauftrag zu löschen?)

    Mittlerweile käme ja schon ein Betrag zusammen den ich zurückzahlen müsste... Muss ich (bzw) Tochter das wenn er es merkt? Er hat ein Anschreiben seiner Zeit vom Jugendamt bekommen wann die Ausbildung endet... Er hat nie nachgefragt oder ähnliches... Da meine Tochter die 84 Euro ja auch gut gebrauchen kann hab ich natürlich auch keinen Kontakt aufgenommen... Noch handelt es sich ja um einen Betrag den man noch gut zurück zahlen könnte ABER müssen wir das überhaupt? Oder läuft das alles unter freiwillige Zahlungen weiter?

    Wenn jemand was darüber weiß würde ich mich über eine Antwort sehr freuen

    Lg

    ..

  • Hi,


    das ist so ein grenzwertiger Fall. Grundsätzlich gilt zu viel gezahlter Unterhalt als verbraucht. Aber, hier ist ja der Fall ein wenig anders. Die Tochter hat überhaupt keinen Anspruch mehr, kann sich alleine versorgen. Und sie ist volljährig. Grundsätzlich haben auch Gläubiger eine Schadensminderungspflicht. D.h., sie müssen alles tun, um die Verpflichtung des Schuldners (hier der Vater) in Grenzen zu halten.


    Was ich tun würde: die Tochter sollte ihm einen freundlichen Brief schreiben, mitteilen, dass sie ihre Ausbildung abgeschlossen hat (muss ja nicht dazu schreiben, wann), sie sich aber weiterhin über Unterstützung durch den Vater freuen würde.


    Und dann mal abwarten, was passiert.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,

    Danke schonmal für deine Antwort...

    Das Ding ist das meine Tochter ihren Vater überhaupt gar nicht kennt... Er wollte nie Kontakt zu ihr! Und er hat ja schriftlich wann die Ausbildung endet... Ich hab mal irgendwas von "freiwilliger" (auch wenn ich mir sicher bin das es nicht freiwillig ist sondern einfach nur vergessen wurde) zahlung gehört, bekomme aber nicht mehr zusammen was das genau war.. Ich als mutter denke mir natürlich soll er doch weiterzahlen hat ja sonst nix für sie getan... Aber ich bin mittlerweile echt unschlüssig eben weil NOCH ein überschaubarer Betrag wäre...

  • Hi,


    ich teile deine Bedenken. Die Fälle, die in der Regel abgehandelt werden, sind andere. Etwa so: Vater zahlt zu viel Unterhalt, weiß es aber nicht. Oder: Vater zahlt freiwillig mehr, weil es dem Kind gut gehen soll, plötzlich verkracht man sich, und dann will der Vater Geld zurück. Das sind so die Klassiker, die auch durch das Netz gehen.


    Hier haben wir einen anderen Fall. Die Tochter ist verpflichtet, ihm nach Bestehen der Prüfungen das Ende der Ausbildung mitzuteilen. Das hat sie nicht getan. Eine Mitteilung des Jugendamtes an den Vater, wann es voraussichtlich so weit ist, das langt nicht. Deshalb ja mein Vorschlag, möglichst elegant aus der Sache heraus zu kommen.


    Herzlichst


    TK