Guten Morgen,
ich komme mit der Berechnung des Unterhalts für meinen volljährigen Sohn nicht zu recht. Dieser wurde im Oktober 2020 volljährig und fängt dieses Jahr am 01.08.2021 eine Ausbildung an. Er wird weiterhin in meinem Haushalt wohnen.
Im ersten Lehrjahr verdient er einen Bruttobetrag in Höhe von 730.- Euro. Mein Ex-Mann wird nach Stufe 1 der DT berechnet, sein Unterhalt beläuft sich dementsprechend auf 564.- Euro. Davon ist das Kindergeld anteilig mit 109.- Euro abzuziehen. Es bleibt also ein Restanspruch von 455.- Euro an Barunterhalt, welcher an unseren Sohn zu zahlen ist.
Wie genau wird dort nun die Ausbildungsvergütung unseres Sohnes angerechnet? Und wie hoch ist der Betrag welchen mein Ex-Mann dann an Unterhalt zahlen muss?
Vielen Dank!
LG
Daniela