meine Lebensgefährtin hat sich vor 3 Jahren von Ihrem Ex-Mann scheiden lassen. Zu dem Zeitpunkt der Scheidung war Sie mittellos und hat Verfahrenshilfe beantragt, die gestattet wurde.
Der Verfahrenswert der Scheidung wurde nun auf 10T€ gesetzt.
Vor einem Jahr gab es schonmal eine Prüfung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse. Ergebnis war, dass sie nichts bezahlen musste.
Nun ist es so, dass sie eine sehr gute Geschäftsidee hat und ich ihr gerne das komplette Stammkapital, das für eine GmbH Gründung nötig ist, leihen würde. Dazu würde ich einen Vertrag aufsetzen. Das Geld soll ausdrücklich nicht geschenkt werden. Mit dem Geld wird dann zum gleichen Zeitpunkt eine GmbH mit vollem Stammkapital gegründet.
An der GmbH ist nur Sie mit 100% beteiligt und wird als Geschäftsführer eingetragen.
Ich habe nun Angst, dass bei einer weiteren Prüfung genau dieses geliehene Geld für die Prozesskostenhilfe eingezogen werden kann. Kann das denn passieren oder ist das unwahrscheinlich, da ich es nur geliehen habe?
Und welcher Betrag kann denn nachgefordert werden?
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Hi,
wenn sie denn eine gute Geschäftsidee hat, so wird sie ja auch entsprechend verdienen. Dann sollte es doch ein leichtes sein, die paar Kröten für die Scheidung zurück zu zahlen. Der Gegenstandswert ist nicht der Betrag, den sie zahlen muss. Wenn sie einen Anwalt hatte, dann peile ich mal ganz grob die Kosten auf ca. 2000 €, incl. Gerichtskosten. Das sollte man sich leisten können. Zumindest in Raten.
Herzlichst
TK