Hallo zusammen,
zunächst freue ich mich hier im Forum zu sein und hoffe auf Eure Unterstützung in Sachen Unterhalt. Ich denke das ist eine richtige Entscheidung hier im Forum andere Meinugn zu lesen.
Mein Sohn wird am 05.11.2021 18 Jahre alt und geht weiterhin nach meinem Wissen zur Schule um Abitur zu machen. Nun habe ich seit 2012 immer fleissig den Kindesunterhalt an der Kindesmutter überwiesen und dieser endet am 31.10.2021. Zwischendurch gab es eine neuberechnung das nur am Rande erwähnt.
Zu meinem Sohn habe ich nicht gerade eine gute Beziehung, dennoch weiss ich das er weiter zur Schule geht da ich bereits eine Schulbescheinigung jedes Jahr verlange.
Nächstes Jahr wird er fertig sein und wird eine Ausbildung beginnen.
Nun stelle ich mir folgende Frage für die Kindesunterhasberechnung :" Da ich weiss das mein Sohn von beiden Elterteile Barunterhalt bekommt, würde mich interessieren ob ich jetzt zum Anwalt gehen soll zwecks Neuberechnung oder mein Sohn da er ja bereits Volljährig ist."
Habe ich dadurch Nachteile wenn ich zum Anwalt die Neuberechnung veranlasse zwecks Anwaltkosten oder Vorteile zwecks Anwaltkosten wenn mein Sohn ein Anwalt beauftragt , dass beide Barunterhaltpflichtig?
Ich würde sowieso einen Anwalt beauftragen sobald der Brief im Breifkasten liegt. Aber dann denke ich immer diese Situation ist anders als wenn ich selber eine neuberechnung beauftrage.
was meint Ihr?
Jetzt schon bei Antwort vielen Dank.................
Gruss
torsin