Unterhalt verweigern

  • Guten Abend ,


    ich benötige eure Meinung oder besser gesagt Wissen.


    Bitte entschuldigt den evtl Misslungenen Titel.


    Es geht darum das ich meiner Freundin seit der Geburt unserer Tochter (5 Jahre) auf dem Papier Unterhalt zahle. Wir lebend so gesehen in getrennten Wohnungen. Ich lebe bei meinen Vater was diverse Gründe hat und meine Freundin hat eine eigene Wohnung mit meiner Tochter zusammen. Nun ist es so das wir fast alles zusammen unternehmen also einkaufen, Ausflüge machen alles was das eigentlich Familienleben so braucht. Also es fehlt an nichts und es gibt auch keine Probleme. Nun sind wir am überlegen ob es nicht eine Möglichkeit gibt zusagen das ich kein Unterhalt mehr zahle. Es klingt jetzt mies aber uns geht es darum dem Amt zu sagen das ich kein Unterhalt mehr zahlen muss weil es nur auf dem Papier steht und für uns keine Bedeutung hat.

    Noch ein paar Eckdaten: Meine Freundin bezieht Hartz4 und ich bin Vollzeit Berufstätig


    Kann man vom Unterhalt zurücktreten wenn wir beide das wollen?




    Vielen Danke schonmal für eure Zeit

  • Hi,


    das ist problematisch, einfach, weil die Unterhaltsberechnung mit in die Höhe des ALG II einfließt. Insbesondere auch in die verdeckten Kosten wie etwa Miete incl. Nebenkosten und später auch in die Berechnung der Kita-Kosten. Bei all dem würde dann mit einem fiktiven Einkommen des Kindes gerechnet und sogar möglicherweise von einer eigenen Bedarfsgemeinschaft des Kindes ausgegangen, so dass die Sache problematisch wäre. Auch fiele der Alleinerziehendenzuschlag weg, einige andere finanzielle Vergünstigungen auch (Sonderbedarf, Mehrbedarf, Unterstützung bei den entstehenden Schulkosten zu Schuljahresbeginn, um nur mal einige zu nennen).


    Ihr solltet das intern regeln. Warum packt ihr den Unterhaltsbetrag nicht in eine Haushaltskasse, aus der dann das finanziert wird, was du jetzt zusätzlich finanzierst?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Chrissi85,


    wenn ich dich richtig verstehe, möchtest du, dass der Unterhalt, vom JC beim ALGII nicht


    angerechnet wird?. Das geht natürlich nicht.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Genau. Weil wir seit Jahren überlegen ob man das ganze Absetzen könnte um vom Amt langsam wegzukommen. Aber ok wenn es nicht geht dann ist es so. Trotzdem danke

  • Hi Timekeeper,


    wir machen das alles bereits intern. Ist halt nur blöd wegen dem ganzen einreichen an Formularen nicht das ich es nicht will, aber ich bzw wir Trauen dem Jobcenter nicht so richtig weil es ja hier um unsere Tochter geht uns das mit dem Unterhalt für uns nicht wichtig ist. Dein Satz das es alles vom ALG mit eingerechnet wird ist mir bewusst und ich will meiner Familie ja nicht schaden.


    Nichts desto trotzdem danke für die Antworten.

  • Chrissi, alle halben Jahre mal ein Formular ausfüllen, das sollte doch machbar sein. Dadurch bleiben alle beiden sozial abgesichert. Es könnte ja auch passieren, dass du morgen vor ein Auto rennst. Was wir nicht hoffen wollen. Aber so, wie es jetzt ist, läuft dann alles weiter und das ist wichtig.


    Herzlichst


    TK