Zugewinn und Erbe

  • Guten Morgen zusammen.

    Kurz vorweg, ich bin neu hier und wie so viele andere auch in einer Scheidungs bzw. Trennungssituation. Ich habe hier bereits recht viel gelesen, aber für eines meiner Probleme noch nichts gefunden. Am Rande möchte ich erwähnen, dass ich dieses Forum deshalb so gut finde und damit verbunden auch die ganzen Antworten, weil man sich hier sachlich auf das wesentliche beschränkt. Die meisten sitzen im ähnlichen Boot und wissen wie aufreibend und stressig eine Trennung / Scheidung ist. Diese Emotinalität hilft aber nicht.


    Zu meiner Lage. Ich bin seit 9 Monaten getrennt lebend in einer Wohnung. Dauer der Ehe im November 2021, 20 Jahre. Daraus sind 3 Kinder (19, 18, 10) hervorgegangen. Die 19 jährige beginnt ab August 2021 eine Ausbildung. Haus auf eigenem Grundstück ist vorhanden und hat noch eine Restschuld von ca 50.000€. Hauswert ca 350.000€. Das haben wir damals gemeinsam gebaut. Meine Exfrau arbeitet 20 Stunden die Woche und verdient ca 1000€ netto. Ich selber komme auf ein Gesamteinkommen von 4000€. Kindergeld für 3 Kinder bekommt meine Ex.


    Bis vor kurzem waren wir auf dem Weg der gütlichen und einvernehmlichen Trennung und Scheidung. 20 gemeinsame Jahre, 3 tolle Kinder, "ich möchte das es dir trotzdem weiterhin gut geht" ...blablabla......(sie hat mich übrigens mehr oder weniger vor die Tür gesetzt bzw. ich bin dann auch ausgezogen weil es nicht mehr ging. Zum Glück hat sie für mich nach einer Wohnung gesucht ;-)

    Bei der Berechnung des Unterhalts fängt es nun an, dass sie nicht möchte das es uns beiden gut geht, was ja in anbetracht der finanziellen Möglichkeiten durchaus machbar wäre. Vielmehr geht es ihr darum, das ich möglichst wenig habe.


    Jetzt zur eigentlich Frage.

    Vor knapp 4 Jahren ist ihr leiblicher Vater verstorben. Daraus ist eine kleine Erbschaft für meine Frau entstanden. Diese hat sie mit ihrer Schwester geteilt und die Erbfolge erfüllt.

    Da ihr leiblicher Vater keinen Kontakt mit der Schwester meiner Frau, also seine leibliche erste Tochter hatte, hat er einen Bausparvertrag als Todesfallleistung nur auf meine Frau ausstellen lassen. D.h. das angesparrte Geld (35.000€) hat meine Frau nach seinem Tod bekommen. Das war wohl so auch richtig, da ein Bausparvertrag nicht zur Erbmasse zählt. Mit diesem Geld und weiteren aus unseren eigenen Besitz befindlichen Geld, haben wir uns ein Auto gekauft. Dieses Auto fährt derzeit meine Ex-Frau. Gegenwärtiger Wert ca 40.000-45.000€. Meine Ex möchte das Auto gerne behalten und für sie ist es ganz klar, das Geld aus dem Bausparvertrag ihres Vaters hat sie geerbt und damit gehört es nicht zum Zugewinn. Die übrigen 5000-10000€ die das Fahrzeug mehr Wert hat würde sie mit meinem Auto und Motorrad verrechnen und dann sind wir ja quit.

    Mich würde die Meinung aus diesem Forum interessieren!

    Mennschlich gesehen, fällt es mir gerade recht schwer, einfach zu sagen "behalt es und mach dir ein schönes Leben", denn 20 Jahre, 3 Kinder und eine finanziell gut ausgestatte Ehe ohne Geldsorgen ect. an dessen Ende die Frau beim Unterhalt auch noch um 10€ falscht und nochmal und nochmal rechnet, damit der Ex Mann nur nicht zu gut dasteht.......nebenbei, Ich habe in den letzten beiden Monaten mehr als 5000€ Unterhalt gezahlt. Nur schon mal für die, die mir gleich Erzählen, dass sie ja die restliche Zeit, die sie nicht arbeiten war in die Ehe investiert hat und meine Wäsche gewaschen hat. Im Haus, kann sie von mir aus gerne erstmal wohnen bleiben. Ich empfinde es auch im Sinne der Kinder nicht aus ihrem Umfeld gerissen zu werden.


    Wer hat eine ähnliche Situation erlebt oder kann von Erfahrungen bereichten?

  • Hi,


    ist dem Himmel sei Dank juristisch eine relativ einfache Situation.


    Der Bausparvertrag gehört zum Erbe oder aber ist eine persönliche Schenkung, ist beim Zugewinn nicht zu berücksichtigen. Bleibt der Mehrbetrag für das Auto. Der dürfte inzwischen verbraucht (abgefahren) sein, davon hast du doch auch profitiert. Der Lösungsvorschlag der Frau klingt doch insoweit ganz vernünftig. Auch würde ich die zwei PKWs und das Motorrad nicht unbedingt in den Zugewinn packen, man könnte hier auch zur Hausratsaufteilung kommen, und die geschieht nun mal in Naturalien. Und nicht durch Geldersatz.


    Nun zum Unterhalt: du kannst den Kindesunterhalt nicht mit dem Exenunterhalt zusammen schmeißen. Das ist zu trennen. Das Kindergeld ist bis zur Volljährigkeit der Kinder hälftig anzurechnen, du bist zum Unterhalt allein verpflichtet, bis die Kinder 18 sind, ab da ist die Mutter mit im Boot, was bei ihrem Gehalt allerdings mehr illusorisch ist, allerdings ist ab 18 das Kindergeld voll anzurechnen, der Große ist draußen, so dass das alles überschaubar wird.


    Beim 18-jährigen haben wir zu wenig Infos, um da was einzuschätzen, bleibt aber der 10-jährige übrig. Das ist bei deinem Gehalt stemmbar.


    Nun zur Frau: ich gehe mal davon aus, dass das Haus euch beiden gehört. Da du da nicht mehr wohnst, kannst du von ihr für deinen Teil des Hauses eine Nutzungsentschädigung verlangen. Gleichzeitig musst du für sie Unterhalt zahlen, die Höhe können wir hier nicht abschätzen. Auch wäre natürlich zu berücksichtigen, wer den Kredit abzahlt.


    Bei euch geht es um viel Geld, auch für die Zukunft. Bitte, schalte schon jetzt einen Anwalt ein, der einfach mal sauber rechnet. Muss ja die Frau nicht wissen, damit sich die Fronten nicht unnötig verhärten. Auch wäre zu überlegen, wie lange du an die Frau Unterhalt zahlen musst (ohne Kindesunterhalt und Kindergeld), wie sich der Wechsel der Steuerklasse auswirkt u.s.w.


    Und es wäre zu überlegen, was mit dem Haus geschieht, aber bei der noch relativ geringen Verschuldung ist dieses Problem nachrangig.


    So, das wäre mein Einstieg in die Problematik.


    Herzlichst


    TK

  • Hi TK und natürlich auch alle anderen.

    wenn ich das alles richtig verstehe, dann ist ein Erbe nicht im Zugewinn zu berücksichtigen. D.h. es wird dem Anfangsvermögen zugerechnet.

    Ist das bei einer persönlichen Schenkung wie der Auszahlung des Bausparvertrages auch so zu sehen?


    Aufteilung des Hausrates, ich habe ihr alles gelassen und nur meine persönlichen Dinge mitgenommen. Aber das ist soweit auch ok.

    Bei der Aufteilung der Autos ist es aber schon ein Unterschied. Mein Fahrzeug hat einen Restwert von 6200€ nach Schwacke. Das Motorrad habe ich mir selber nach der Trennung vom Munde abgespart. Wert 3000€


    Auch wenn sie 35.000€ in das eine Fahrzeug investiert hat, so haben wir aus dem gemeinsamen Geldsack aber auch 20.000€ investiert. Zumindest die Hälfte davon gehört ja irgendwie mir. Ja ein Wertverlust ist eingetreten, aber ja auch bei ihrem Anteil von 35.000€!?


    Meine beiden großen Kinder sind Mädels. Die 19jähirge fängt mit der Ausbildung an und hat aber auch 300€ Fahrtkosten. damit bleibt noch eine Restunterhaltsleistung die ich erbringen muss. 700€ Ausbildungsgehalt brutto. Die 18jährige geht noch zur Schule. Also auch irgendwie klar. Und der 10jährige....auch klar. Was dann übrig ist wird mit 3/7 und 4/7 aufgeteilt. Nebeneinkünfte der Kinder habe ich nicht mitgerechnet, da sie es ja freiwillig machen und ihr Taschengeld aufbessern. Finde ich auch irgendwie fair.


    Am Ende muss ich aber wohl das feststellen, was viele Männer durchmachen. Man geht arbeiten und gibt anschließend mehr als die hälfte der Einkünfte an die Ex ab.

  • Hi,


    wir haben was dagegen, wenn die Geschlechterkeule geschwungen wird, weil einem sonst nichts mehr einfällt. Nimm es mir nicht übel, aber da reagiere ich sehr sensibel. Ihr habt euch für ein Lebensmodell entschieden, und das hat eben Auswirkungen. Das weiß man vorher, und die Konsequenzen muss man tragen. Bei der Berechnung des Unterhalts für die Frau kommt ja irgendwann noch der Wohnvorteil dazu, man kann schauen, wie das mit den Abzahlungsraten ist u.s.w. Nur, dieser PKW, sorry, der kann da nicht eingehen in die Berechnung ebenso wenig wie die Anschaffung deines Motorrades. Und alles andere ist regelbar. Ich wiederhole mich: ab zum Anwalt, damit mal sauber für Gegenwart und Zukunft gerechnet wird.


    Herzlichst


    TK

  • Das schwingt wohl irgendwie alles bei mir mit und das sollte auch nicht so sein.
    Ich bin nach wie vor auf eine vernünftige Trennung und Scheidung aus. Immerhin haben wir 3 gemeinsame Kinder und dessen wohl ist mir wichtig.
    Ich werde dann mal sehen das ich mir einen Anwalt suche.

  • Hallo R...

    Ich bin nach wie vor auf eine vernünftige Trennung und Scheidung aus.

    Das ist ja schonmal ein guter Ansatz. Der hilft dir auch Kompromisse zu machen.

    Fakt bleibt nämlich, dass es immer eine kostspielige Angelegenheit wird, wenn der Streit so richtig losgeht.

    Besonders wenn es um solche Vermögen geht.

    Da solltest du wirklich zu einem Rechtsbeistand greifen, der auch für die letztendliche Scheidung benötigt wird.


    Gruß


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