Unterhaltszahlung und Verpflichtung zum Realsplitting

  • Im Rahmen meiner Steuererklärung für das Jahr 2019 habe ich Unterhaltsleistungen an meine Ex-Frau als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht.


    2019 war sie noch bereit, die dafür erforderliche Anlage U, die ich ihr zugeschickt habe, zu unterzeichnen. In dem Zusammenhang habe ich ihr schriftlich erklärt, dass ich die steuerlichen Nachteile, die ihr aus der Unterzeichnung der Anlage U entstehen, ausgleichen werde. Dieser Nachteilsausgleich an meine Ex-Frau erfolgte dann auch in Höhe von 3635,18 Euro.

    Im Rahmen meiner Steuererklärung für das Jahr 2020 beabsichtige ich mit der "Anlage U" wiederum diesen Nachteilsausgleich, den ich mit 3635,18 Euro an meine Ex-Frau gezahlt habe, steuerlich geltend zu machen.

    Eine erneute Erklärung an meine Ex-Frau, dass ich steuerliche Nachteile, dir ihr zukünftig entstehen könnten, ausgleiche, habe ich meiner Ex-Frau ebenfalls beigefügt.
    Dennoch weigert Sie sich nun die Anlage U zu unterzeichnen.


    Frage: Was mache ich nun?


    Empfehlung meines Steuerberaters:

    Laut Merkzettel zur Anlage U und laut meines Steuerberaters, sind derartige Ausgleichszahlungen an den Empfänger als Mehrleistungen und Unterhaltsleistungen zu sehen und können somit als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.Meinen Anspruch auf Zustimmung solle ich zivilrechtlich geltend machen und einen Fachanwalt für Familienrecht beauftragen.

  • Hallo, normalerweise ist die einmal unterzeichnete Anlage U bis zum Widerruf durch den Unterzeichner gültig und dann gilt der Widerruf auch erst für das folgende Jahr.

    Hast du mal kontrolliert, ob in der unterzeichneten Anlage U von deiner Ex-Frau dieser Satz gestrichen wurde?

    Wenn nicht, ist sie auch für Folgejahre gültig.