Hallo,
ich bitte um Eure Hilfe mir meine Fragen zu beantworten:
Mein Vater (noch Selbstzahler im Heim) hat eine LV als Sterbeversicherung (im Anschreiben steht: ... zur Absicherung im Todesfall).
Betrag unter 4.000 Euro. Diese ist für seine Beerdigung reserviert.
Diese LV/Sterbeversicherung ruht schon lange, keine Einzahlungen mehr.
Sonst gibt es auch nichts mehr. Alles zugunsten der Pflegezahlungen längst aufgelöst worden.
Wir sind noch VOR der Antragstellung. Alle Kinder unter 100T brutto.
Darf er diese LV (als Sterbeversicherung) behalten für die Beerd. Kosten später mal oder muss er diese (mit großem Verlust) auflösen?
Ich habe hier im Forum mal was gelesen, dass man aufpassen soll:
Es gibt solche und solche Absicherungen für den Sterbefall.
Und nicht jede darf man "behalten", wenn man den Antrag an den SHT stellt.
... oder ich habe das falsch verstanden??
Sonst hat mein Vater nur noch etwas Geld auf dem Konto, damit er durch die regelmäßigen Heim-Abbuchungen nicht ins Minus rutscht.
Auch hat er zuletzt mal Ausgaben gehabt - die wir sonst immer übernommen haben - aber das hat er mal selbst bezahlt (waren Ausgaben ganz klar nachweislich nur für ihn, alle Belege aufgehoben). Da VOR dem Antrag, war das ja ok. Da Ausgaben nur für ihn und mit Belegen nachweisbar, richtig?
So hat es mir auch mal ein MA vom SHT gesagt: VOR Antragstellung darf er alles ausgeben, mit Nachweisen.
Wie viel darf er bei Antragstellung auf dem Konto haben und wie viel darf die Höhe der Sterbeversicherung sein? (muss die so beschrieben sein, denn auf den Auszügen steht Lebensversicherung im Todesfall).
Nicht, dass es dann vom SHT heisst: Der hat ja noch eine LV, die muss aufgelöst werden. Diese ist aber klar für die Beerd.Kosten so gedacht.
Vielen Dank!
Rosema