Mein Sohn ist 18 geworden

  • Hallo , zusammen


    ich hoffe es kann mir jemand einen Tipp geben oder helfen.


    ich habe einen unehelichen Sohn, der im Juli 21 18 geworden ist . seine Beistandschaft hat mir nun geschrieben das die Beistandschaft zu ende sei und ich den Unterhalt an die Beistandschaft einstellen soll. in dem Brief stand das ich dem Kind einen Rückstand von 6000€ schulde und dem Jobcenter in seiner Heimatstadt 1900€ ,wofür die auch immer sein mögen. Die Beistandschaft hat mir auch erklärt ,das der Brief auch an die Mutter geht, und ich mich wegen des Unterhaltes mit ihr oder mit dem Sohn auseinander setzen soll. Mit der Mutter und dem Kind habe seit 17 Jahren keinen Kontakt. Nun 3 Tage nach dem Brief erhielt ich Post von meinem Sohn in dem er mich auffordert im ab sofort 409,50€ Euro auf sein Konto überweisen soll und ihm meine Vermögensverhältnisse und all meine Einkommensnachweise schicken soll, wenn ich das nicht mache, dann wird er die Sache seinem Anwalt übergeben. ich habe immer Pünktlich jeden Monat den Unterhalt bezahlt, bis jetzt. In dem Brief stand weder was er macht oder ob er Studiert oder sonst was macht, ich hab keine Ahnung.

    Nun die Frage wie soll oder wie muss ich mich Verhalten, da mein Einkommen bei weitem nicht hoch ist.


    Vielen Dank schon mal im voraus


    Gruss Mick

  • Hi,


    in so einem Fall, in welchem schon viel schief gegangen ist, sollte man zur Aufarbeitung einen eigenen Anwalt mandatieren. Deshalb hier nur ein paar grundsätzliche Ausführungen:


    Ab 18 sind beide Elternteile unterhaltspflichtig. Und das Kindergeld wird voll angerechnet. Es muss also ganz neu gerechnet werden. Woher der Rückstand kommt, auch das müsste zu klären sein.


    Also, ab zum Anwalt. Und zwar schnell und nicht irgendwann.


    Herzlichst


    TK

  • Vielen Dank für die Schnelle Antwort.


    Kann man zu jedem Anwalt oder gibt es für solche fälle extra Anwälte .


    ich bin überfordert, sorry

  • Hi,


    vielleicht einen Anwalt nehmen der Fachanwalt für Familienrecht ist, am besten gekoppelt mit Fachanwalt für Sozialrecht. Ich habe weiter unten im allg. Teil mal geschrieben, wie man den richtigen Anwalt für sich findet. Vielleicht liest du dir das mal durch?


    Herzlichst


    TK

  • Vielen Dank nochmal ,

    nächste Woche geh gleich hin, sowas kann deine Nerven kaputt machen, besonders wenn man eh nicht soviel Geld zur Verfügung hat

  • Hallo mick

    erhielt ich Post von meinem Sohn in dem er mich auffordert im ab sofort 409,50€ Euro auf sein Konto überweisen soll und ihm meine Vermögensverhältnisse und all meine Einkommensnachweise schicken soll,

    Also, der Weg zum Anwalt ist sicher erforderlich.


    Man könnte aber zuvor noch einen nette Antwort an den Sohn schicken.


    ..."bitte teile mir mit, auf welcher Grundlage die Unterhaltsforderung formal und in der vorgetragenen Höhe beruht!"


    Es ist schlicht nicht möglich ohne die Kenntnis der bereinigten Einkünfte der Mutter den neuen Unterhalt zu berchenen.

    Weiterhin ist von Bedeutung, was der Junior gerade macht, Schule, Ausbildung etc. und wo und ob er lebt.

    Was die geforderten Rückstände angeht, da muss ein Fachmann drüber schauen, es ist schon recht merkwürdig, dass diese Forderungen jetzt kommen und zuvor keine Versuche der zuständigen "Gläubiger" erfolgten, das zu regeln.


    Gruß


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