Unterhalt Kind 18 in Ausbildung

  • hallo liebe Gemeinde,

    Zum Sachverhalt.


    kind18 Jahre in Ausbildung auf die Hand 700€


    Ich, voll berufstätig 1700€ auf die Hand.


    mein Sohn ist jetzt 18 geworden und die beistandschaft ist beendet. 15 Jahre Unterhaltszahlungen ordnungsgemäß nachgekommen. Überzahlung von 106€ wurde aufs kindeskonto gutgeschrieben Ltd Jugendamt.


    wie ist das mit den „ zukünftigen Unterhaltszahlungen“ ?

    Ich würde gerne meinem Kind vorschlagen ,ich Erlasse ihm wegen einer Straftat im vergangen Jahr die er begangen hat die 7000€ RA und Gericht etc. Die ich ausgelegt habe Und überweise 100€ monatlich auf sein Konto bis er die Ausbildung abgeschlossen hat.


    Mutter ist nicht erwerbstätig und kein Einkommen. Kind wohnt bei der Mutter .

    Was haltet ihr davon?


    Lg Hendrik

  • Hallo Hendrik,


    ich würde das sauber trennen und erstmal seinen korrekten Anspruch ermitteln.

    Das können dir die Fachleute aber besser berechnen.


    Das du für ihn in der Vergangenheit Verbindlichkeiten übernommen hast ist ja deine Entscheidung gewesen.

    Wenn du da nichts schriftlich hast, ist das auch so eine Sache. Wer hatte denn den RA beauftragt?


    Wenn die Zahlen fix sind und es keinen Titel über die Volljährigkeit hinaus gibt, kannst du ja immer noch deinen Vorschlag vortragen.


    Gruß


    frase

  • Hi,


    normalerweise werden bei Jugendlichen Rechtsanwälte auf Kosten der Staatskasse beigeordnet. Warum ihr diesen "Service" nicht in Anspruch genommen habt, ist mir nicht so ganz klar. Auch entstehen in der Regel keine Gerichtskosten bei jugendlichen Straftätern.


    Aber abgesehen davon. Es ist, wie @ frase zutreffend feststellte, jetzt erst einmal sauber zu rechnen. In diese Berechnung fließt die Azubi-Vergütung mit ein, abzüglich der ausbildungsbedingten Aufwendungen, das sind derzeit 90 oder 100 € (ich habs nicht im Kopf), das Kindergeld ist voll anzurechnen und dann sieht man weiter.


    Herzlichst


    TK

  • Mit hinreichender Sicherheit liegt der zu zahlende Unterhalt in diesem Fall bei genau 0 €.


    Bei einkommensloser Mutter und Vater mit 1700 € netto, beträgt der Unterhaltsbedarf 564 €. Abzüglich des vollen Kindergeldes von 219 €, bleibt ein Bedarf von 345 €. Dieser ist durch das Einkommen des Kindes des Kindes vollständig gedeckt. Da müssten schon exorbitante berufsbedingte Aufwendungen beim Kind vorliegen, um noch einen rechnerischen Anspruch zu haben.


    Dennoch bin ich ein Fan vom freiwilligen Zuschuss und finde eine anerkennende Finanzspritze von 100 € im Monat auch ohne rechtlichen Anspruch sehr gut!

  • Hallo,


    was du freiwillig noch an Zuschuss zahlst ist doch deine Entscheidung.

    Was hat das aber mit den übernommenen Kosten für den "Fehltritt" zu tun?


    Gruß


    frase

  • hallo zusammen,


    ihr habt recht. Die Gerichts , Anwaltskosten und der Unterhalt sind zwei paar Stiefel. Werd ihn aber die 7000€ trotzdem erlassen. Und mit ihm reden ob er mit 100€ einverstanden ist. Natürlich bleibst nicht bei 100. Klamotten, Zuschuss Führerschein und Auto kommt ja jetzt auch. Ich rede mit ihm und berichte wie wir verblieben sind. Vielen Dank für eure Einschätzungen und Kommentare.

    Lg Hendrik

  • Hendrik, ich bewundere deine Haltung. Aber überleg mal, ob das wirklich so sinnvoll ist, das alles zu unterstützen. Man muss mit 18 keinen eigenen PKW haben. Man muss auch lernen, mit dem zurecht zu kommen, was man sich erarbeitet. Und davon kann der Junior eigene Klamotten kaufen. Beim Führerschein hatte ich es so gehalten, dass meine Kinder die Hälfte selbst beisteuern mussten, obwohl sie noch zur Schule gingen. Das ging dann über Geldgeschenke von den Großeltern, jobben in den Ferien. War pädagogisch wertvoll, glaub es mir mal. Die Beiden lernten, dass das Elternhaus eben kein Dukatenesel als Haustier hat, und dass man eben nur ausgeben kann, was man sich auch erarbeitet hat.


    Herzlichst


    TK