Hallo an alle, bin geschiedener Vater eines mittlerweile volljährigen Jungen, der bei seiner Mutter lebt. Sie hat für unseren Sohn 2 Jahre lang Unterhaltsvorschuss bekommen, da mein Einkommen nicht ausreichte. Ich bin für ihn seit Mai nicht mehr unterhaltspflichtig, habe im Juli ( also danach) den Job gewechselt und verdiene jetzt wesentlich mehr als vorher. Nun droht mir meine Exfrau damit, dem Finanzamt darüber Kenntnis zu geben. Angeblich müsste ich meine " neuen" Einkommensverhältnisse melden und den Vorschuss zurückzahlen. Ist das tatsächlich so ???? Denn ein wesentlich höheres Einkommen beziehe ich ja erst NACH Ende der Unterhaltspflicht...
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Hi,
das Finanzamt hat damit, soweit ich das überblicke, im Augenblick gar nichts zu tun. Das ist eine Sache zwischen der Unterhaltsvorschusskasse und dir. Wenn ein bestandskräftiger Verwaltungsakt existiert, dann ist der auch zu bedienen. Allerdings nicht gegenüber dem Sohn oder der Ex, sondern gegenüber der Vorschusskasse. Und zwar unabhängig von jetzigem oder früheren Verdienst. Es könnte natürlich auch sein, dass ein familienrechtlicher Titel existiert. Keine Ahnung. Der wäre eventuell auch zu bedienen.
Ein paar Ausführungen mehr wären schon hilfreich.
Herzlichst
TK
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....oder hat sich automatisch mit Ablauf der Unterhaltspflicht eine Rückzahlung erledigt ???
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Ich hatte mich verschrieben, gemeint war natürlich Jugendamt bzw Vorschusskasse
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Ach Linus, seufz.
Nein, mit Ablauf der Unterhaltspflicht haben sich bestandskräftige Unterhaltstitel, sei es von der Unterhaltsvorschusskasse oder aber aus einem familienrechtlichen Titel nicht erledigt. Aus bestandskräftigen Titeln kann in der Regel 30 Jahre vollstreckt werden. Es kommt also wirklich darauf an, ob ein Titel in der Welt ist oder nicht.
Herzlichst
TK
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Danke für die Info, hilft mir sehr weiter !!!!!!!! Heisst im Umkehrschluss, wenn meine Exfrau das Jugendamt mit der Nase drauf stößt, wird es vermutlich meine aktuellen Gehaltsnachweise beantragen, und den Vorschuss zurückfordern
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Das wissen wir hier nicht. Wir wissen ja nicht mal, ob ein Titel existiert. Und der müsste da sein, um zurückzufordern.
TK