Frage wegen Unterhalt

  • Guten Tag,


    ich habe mich von meiner Frau getrennt, wir sind noch verheiratet und haben ein Kind (2 Jahre) zusammen, welches bei ihr wohnen bleibt.

    Ich werde ausziehen, was genau muss ich alles an Unterhalt zahlen wenn ich 2200€ Netto verdiene? Bzw. was für rechte habe ich?


    Meine Frau wird bis meine Tochter 3 Jahre alt ist zuhause bleiben und auf sie aufpassen.

    Ich weiß vom Kindesunterhalt, aber hat der Betreuungsunterhalt Vorrang zum Ehegattenunterhalt?


    Danke für die Hilfe! :)

  • Hi,


    unser @ edy ist der Spezialist für Unterhaltsberechnungen, ich hatte damit schon in der Schule Schwierigkeiten. Deshalb von mir ein paar allgemeine Ausführungen, der Rest wird dann wohl von edy kommen.


    Zunächst ist dein Einkommen zu berechnen, man nimmt normalerweise die letzten 12 Monate + Weihnachtsgeld + Steuerrückzahlung, Prämien u.s.w. Teil diesen Betrag durch 12, dann hast du dein monatliches Einkommen. Dieses ist dann noch zu bereinigen, etwa um berufsbedingte Aufwendungen wie etwa Fahrtkosten zur Arbeit. So, wenn dieser Betrag steht, kann man z.B. aus der Düsseldorfer Tabelle den Unterhaltsanspruch des Kindes ablesen. Achtung, es kann sein, dass du um eine Stufe hochgestuft wirst, weil du nur für ein Kind unterhaltspflichtig bist, würde ich allerdings nicht so sehen, einfach weil du ja im Augenblick auch noch für deine Frau unterhaltspflichtig bist. Kann aber letztlich dahingestellt bleiben. Denn dein Selbstbehalt liegt derzeit bei ca. 1200,- €, genau hab ich das nicht im Kopf, edy weiß das.


    Daraus ergibt sich dann nachfolgende Berechnungsmethode: Selbstbehalt + die berücksichtigungsfähigen Aufwendungen, das bleibt dir. Der Rest geht für Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt drauf.


    Interessant wird das wirklich erst, wenn das Kind drei ist, die Frau wieder zumindest teilzeitig arbeiten kann. Dann fallen nämlich Teile des Ehegattenunterhaltes weg, da müsste man schauen, wie hoch der Kindesunterhalt anzusetzen ist.


    So, ich hoffe, der Einstieg ist hilfreich, jetzt kannst du uns Löcher in den Bauch fragen.


    Herzlichst


    TK

  • Vielen dank für die schnelle Antwort!

    Wegen der Berechnung habe ich eine Frage, ich war ein halbes Jahr in Kurzarbeit, kann ich trotzdem das mit den 12 Monaten rechnen, bzw. wird das dann irgendwann angepasst?

  • Hi,


    diese letzten 12 Monate sind so eine Art Krücke. Es ist ein Anhaltspunkt, weil eben Voraussehen schwierig ist. Wenn es einen Anhaltspunkt dafür gibt, dass sich in der Zukunft etwas dauerhaft verändert, einerlei ob positiv oder negativ, dann wird das in die Berechnung mit einbezogen. Und dadurch, dass man ja einen mittleren Wert nimmt, sind Veränderungen, die nicht grundlegend sind, in der Regel nicht von Bedeutung. Das merkt man, wenn man mal konkret durchrechnet.


    Bei dir haben wir ja eine Mangelfallberechnung. Du kannst nicht Kind und Frau unterhalten. Das bedeutet, dass letztlich alles bis auf den Selbstbehalt weggeht, sei es nun für Kindesunterhalt oder Exenunterhalt. Zumindest bis die Frau wieder arbeitet.


    Herzlichst


    TK