Hallo,
mein Sohn, der seit 3 Jahren bei mir (Vater) lebt und in 3 Monaten 17 wird, wuchs bis zum 10. Lebensjahr in einem Wechselmodell auf. In den Rund 13 Jahren, habe ich immer meinen zu leistenden Unterhalt korrekt geleistet und mich auch an Anschaffungen und Sonderkosten (Schullandheime, Ausflüge, Anschaffungen, etc.) zur Hälfte beteiligt.
Seit nun mein Sohn bei mir lebt, ist die Mutter in einer Privatinsolvenz und nur zu 80% im Unterhalt Leistungsfäähig, wegen des Selbstbehalts. Die Erziehungszeit wurde, obwohl es nicht wirklich richtig ist, der Mutter für den Rentenanspruch zugesprochen. In der Scheidung wurde festgehalten, das ich 3 Punkte meines Rentenanspruchs für die Ehezeit abgeben muss, die Ehe wurde nach 4 Jahren geschieden.
Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, das man in solchen Fällen doppelt "bestraft" wird. Zum einen werden Ansprüche ohne Prüfung geltend gemacht, dann muss man die Versorgungslücke finanziell ausgleichen und bekommt dann bei Renteneintritt noch eine Minderung? Wie werden die 20% des fehlenden Unterhalts über 4 Jahre (bis 18 Jahre rund 4000€) ausgeglichen?
Muss sowas über das Familiengericht geklärt werden?
Grüße