Wohnvorteil

  • Hallo Liebes Forum,


    ich habe ein Frage zum Wohnvorteil. Ich habe mich von meiner Frau getrennt. Wir haben 3 Kinder (4, 8 und 10 Jahre). Wir sind 11 Jahre verheiratet.


    Wir wollen bis meine Frau eine Wohnung gefunden hat das Nestmodell.

    Von da an werde ich im Haus wohnen bleiben und wir wollen das Wechselmodell.

    Wir haben ein Darlehen mit 80.000€. Das läuft auf uns beide und hat eine Restlaufzeit von 8 Jahren. Dem gegenüber stehen Ersparnisse von ca. 100.000€.


    Jetzt zu meiner Frage:

    1. Wer legt die Höhe des Wohnvorteils fest? €/qm?

    2. Werden diese Beträge regelmäßig angepasst? Wenn ja von wem?

    3. So wie ich es verstanden werden vom Wohnvorteil folgende Beträge abgezogen

    - im Trennungsjahr die kompletten Zins.-und Tilgungsleistungen angerechnet.

    - Nach der Scheidung nur noch die Zinsen + 4% des Bruttolohns für die Vermögensbildung. Keine Tilgung mehr außer von Schulden die in oder vor der Ehe gemacht wurden. Wenn ich das Haus übernehme müsste ich ca. 260.000€ von der Bank aufnehmen. Werden die Kreditraten (Zins und Tilgung) auch auf den Wohnvorteil angerechnet? Sie wurden ja noch während der Ehe aufgenommen.


    Bin dankbar für Tipps


    Vielen Dank im voraus

  • btzf

    Hat den Titel des Themas von „Wohnwert“ zu „Wohnvorteil“ geändert.
  • Hallo Achim,


    zu1) es wird die ortsübliche Miete angenommen.


    zu2) eine regemäßige Anpassung wird nicht automatisch vorgenommen.



    Wenn ich das Haus übernehme müsste ich ca. 260.000€ von der Bank aufnehmen. Werden die Kreditraten (Zins und Tilgung) auch auf den Wohnvorteil angerechnet? Sie wurden ja noch während der Ehe aufgenommen.

    m.E. nein, du würdest sonst zu Lasten der Kinder eigenes Kapital bilden.


    edy

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