Beitragsberechnung Krippenplatz

  • Guten Morgen zusammen!


    Ich lebe von der Mutter getrennt (nicht verheiratet gewesen) und mein Sohn lebt bei Ihr.

    Nun geht mein Kleiner ab den 01.09. in die Krippe.


    Jetzt kam seine Mutter um die Ecke, aufgrund von einer Beteiligung zum Beitrag für die Krippe.

    Das dieses ein Mehrbedarf ist und zusätzlich zum Unterhalt gezahlt werden muss weiß ich, allerdings nicht wie dieser berechnet wird...


    Sie kam mit der Aussage, das ich 2/3 von derzeit 139,97€ (ohne Essenspauschale) zahlen muss.

    Allerdings habe ich auch gelesen, das dieses auch wieder Gehaltsabhängig von beiden Elternteilen ist.


    Hat jemand Erfahrung damit und kann mir hier etwas weiterhelfen?

    Mein Anwalt ist derzeit im Urlaub und bräuchte hier zumindest eine ungefähre Auskunft.


    Ich danke Euch!

  • Hi Benny,


    dieses Problem wird ein wenig unterschiedlich behandelt. Da muss man sich den Einzelfall genau anschauen. Auch, ob da beim Unterhaltszahler überhaupt noch Manövriermasse da ist. Meist läuft es auf eine 50% tige Beteiligung raus, wenn finanziell machbar. Entscheidend sind natürlich auch die Einkommen der Mutter. Ich kenne einige ältere Entscheidungen, in denen wurde festgelegt, dass der Vater grundsätzlich an dem Kita-Betrag bis Mittag hälftig zu beteiligen sei, allerdings nicht für den nachmittäglichen Teil, da das ja Privatvergnügen der Mutter sei und nicht dem Kindeswohl entspräche.


    Du siehst, es wird auf eine Einzelfallentscheidung hinaus laufen.


    Herzlichst


    TK

  • Moin TK!


    Vielen Dank für die schnelle Antwort :-)

    Irgendwie konnte ich mir sowas schon denken. Ich glaube da ist es wirklich am besten wenn ich dieses direkt mit meinem Anwalt kläre :-)


    Gruß Benny