verbesserte Einkommenssituation kurz vor dem Gerichts/Scheidungstermin

  • Hallo zusammen,


    kurz zur Ausgangssituation, sofern das wichtig ist:


    Einvernehmliche Scheidung. Ehefrau hat den Anwalt beauftragt, Ehemann hat keinen Anwalt. Trennungsjahr ist vorbei. Scheidungsantrag wurde eingereicht, Vorschuss der Gerichtskosten ist bezahlt. Es wird nun auf den Scheidungstermin gewartet.


    Das Gericht hat erstmal einen Verfahrenswert bestimmt bzw. geschätzt. Meiner Information nach, wird der Verfahrenswert im Scheidungstermin abschließend festgelegt, wenn das Gericht abschließendende Informationen über die Einkommen erfahren möchte.


    Ganz aktuell hat die Einkommenssituation verbessert, was einen erhöhten Verfahrenswert als den geschätzten mit sich bringt. Daher stelle ich mir die Frage, ob man vor Gericht lediglich aussagen, dass sich seit der Trennung nichts geändert hat, oder verlangt das Gericht tatsächlich aktuelle Gehaltsnachweise?


    Herzlichen Dank für eine kurze Rückmeldung.