Hallo in die Runde,
mein Sohn wechselt jetzt nach 6 Semestern den Studiengang, von Erziehungswissenschaften hin zu Forst- und Ökologiemanagement.
Da ihm schon in der Mitte des dritten Semesters klar war, dass seine Studienwahl ein Fehlgriff war, hat er auch keine Leistungen mehr erbracht.
Er brauchte etwas länger für die Entscheidung was er stattdessen machen will.
Durch coronabedingte Sonderregelungen hat er bis zuletzt auch ohne Leistungsnachweise BaföG bezogen, es fehlte ein gewisser äußerer Anreiz, und wie Jungs so sind ...
Aber damit ist es jetzt vorbei, ende der Komfortzone.
Er hat jetzt die Zusage für den neuen Studienplatz und ich denke, dass das auch das Richtige für ihn ist.
Wir haben eine gute Beziehung und sind auch die ganze Zeit im Gespräch gewesen, aber trotz allem Zureden meinerseits hat er sich nicht eher aufraffen können.
Wir haben auch darüber gesprochen, dass er jetzt kein BaföG mehr bekommt.
Durch seine Schludrigkeit hat er sich das Leben m.A. nach selbst erschwert, da er jetzt selbst für die Finanzierung seines Studiums aufkommen muss.
Er meint er will jetzt jobben, was er früher nicht getan hat.
Sehe ich das überhaupt richtig, dass mein Sohn durch seine Vorgehensweise seinen Unterhaltsanspruch verwirkt hat?
Wir haben noch zwei Töchter, die ebenfalls studieren und ich muss weiterhin einen kleinen Beitrag zu deren Unterhalt beitragen, bisher musste ich es halt für alle drei.
Ich hoffe den Sachverhalt klar geschildert zu haben und bin dankbar für Tipps und Einschätzungen.
Schönen Tag noch
Tom