Nach 6 Semestern Wechsel des Studiengangs

  • Hallo in die Runde,


    mein Sohn wechselt jetzt nach 6 Semestern den Studiengang, von Erziehungswissenschaften hin zu Forst- und Ökologiemanagement.

    Da ihm schon in der Mitte des dritten Semesters klar war, dass seine Studienwahl ein Fehlgriff war, hat er auch keine Leistungen mehr erbracht.

    Er brauchte etwas länger für die Entscheidung was er stattdessen machen will.

    Durch coronabedingte Sonderregelungen hat er bis zuletzt auch ohne Leistungsnachweise BaföG bezogen, es fehlte ein gewisser äußerer Anreiz, und wie Jungs so sind ...

    Aber damit ist es jetzt vorbei, ende der Komfortzone.

    Er hat jetzt die Zusage für den neuen Studienplatz und ich denke, dass das auch das Richtige für ihn ist.

    Wir haben eine gute Beziehung und sind auch die ganze Zeit im Gespräch gewesen, aber trotz allem Zureden meinerseits hat er sich nicht eher aufraffen können.

    Wir haben auch darüber gesprochen, dass er jetzt kein BaföG mehr bekommt.

    Durch seine Schludrigkeit hat er sich das Leben m.A. nach selbst erschwert, da er jetzt selbst für die Finanzierung seines Studiums aufkommen muss.

    Er meint er will jetzt jobben, was er früher nicht getan hat.


    Sehe ich das überhaupt richtig, dass mein Sohn durch seine Vorgehensweise seinen Unterhaltsanspruch verwirkt hat?

    Wir haben noch zwei Töchter, die ebenfalls studieren und ich muss weiterhin einen kleinen Beitrag zu deren Unterhalt beitragen, bisher musste ich es halt für alle drei.


    Ich hoffe den Sachverhalt klar geschildert zu haben und bin dankbar für Tipps und Einschätzungen.


    Schönen Tag noch

    Tom

  • Hallo Tom,


    deine Geschichte ist ja nicht so selten. Wenn dein Sohn sich selber versorgen will und kann, ist das ja ok.

    Natürlich könnte er auch versuchen, den Unterhalt von dir zu bekommen, und das per Klage deim Familiengericht einreichen.

    Gerade in solchen Fällen spielen viele Faktoren eine Rolle, man kann nicht einfach wegen des Studienrichtungswechsels den Unterhalt einstellen.

    Es gab ja eine Kommunikation und du wurdest in Kenntnis gesetzt.

    Selbst wenn du nun keinen Unterhalt mehr für ihn zahlst, könnten die Anteile für deine Töchter ja steigen.


    Gruß


    frase

  • Hi,


    wahrscheinlich hat der Sohn den Unterhaltsanspruch verwirkt. Es gibt zwar immer wieder Ausnahmen, in denen ein Wechsel nach mehr als zwei Semestern noch von den Eltern zu tragen ist bzw. der neue Studiengang auch zu finanzieren ist. Aber, hier sehe ich keinen Ansatz für eine Verpflichtung. Denn bei Erziehungswissenschaften ist man ja nach 6 Semestern schon fast am Ende angekommen. Und da du ohnehin nur sehr wenig zahlen musstest, muss sich der Sohn in der Tat alleine finanzieren. Denn BaföG ist gelaufen. Bei so Typen klappt das in der Regel mit studieren und "so nebenbei" 3/4tags arbeiten in der Regel nicht. Oder nur sehr kurz. Es gibt dann noch die Möglichkeit des Studienkredits, die sind ja ganz vernünftig von den Bedingungen her. Nur eines muss ihm klar sein, er schiebt einen riesigen Schuldenberg vor sich her.


    Es kann sein, dass sich durch den Wegfall des Unterhalts für den Sohn deine Unterhaltspflicht für die Töchter erhöht.


    Herzlichst


    TK