Hallo Zusammen,
zur Geschichte, meine Tochter ist im März 18 Jahre geworden und ist mit Hilfe des Jugendamtes ausgezogen weil Sie keine Regeln mehr befolgen wollte und nur noch stress gemacht hat. Zum 01.05.2021 hatte Sie dann Ihre eigene Wohnung und hat auch zu diesem Datum Harz 4 beantragt. Sie bekommt aktuell kein Kindergeld, da es für Sie zu viel Arbeit ist den Antrag auszufüllen. Da Sie keine Ausbildungsvergütung bekommt, hätte Sie Anspruch auf Bafög, aber auch hier ist das ausfüllen des Antrages zu viel Arbeit.
Gestern habe ich nun einen gelben Brief des Jobcenters bekommen wo es um einen Ausbildungsunterhalt geht. Hier sollen nun von mir und meinem Mann der übrigens nicht der Vater meiner Tochter ist und diese auch nicht adoptiert hat gewisse angaben gemacht werden.
Die erste Frage ist nun natürlich wieso in diesem Schreiben auch mein Mann aufgefordert wird sein Einkommen und Vermögen offen zu legen? Muss er dieser Aufforderung nachkommen, denn er hat auch kein eigenes Schreiben erhalten.
Wieso sorgt das Jobcenter nicht erst einmal dafür das meine Tochter den Hintern hoch bekommt und das Kindergeld beantragt, hier wurden Zahlungen im Juni 2021 eingestellt und Sie wurde gebeten einen Nachweis der Schule nach zu reichen und dann wäre da noch das Bafög. Die Ausbildung endet übrigens in diesem Monat.
Muss ich wirklich damit rechnen das ich Unterhalt auch rückwirkend bezahlen muss.
Danke für Eure Hilfe