Hallo,
hab mal eine Frage zur Verlobung. Soweit ich weiß, ist die Verlobung ja auch im BGB geregelt. Welche rechtlichen Konsequenzen hat eine Verlobung? Es handelt sich ja um ein Eheversprechen. Aber einklagen kann man es nicht. Wozu ist denn das ganze dann da - rechtlich gesehen?
Gruss
Caro