Hi,
frase, juristische Fakten werden nicht durch Ankreuzen eines Kästchens auf einem Fragebogen getroffen. Fakt ist, darauf hatte ja auch das Sozialamt hingewiesen, dass es sich hier um einen familienrechtlichen Anspruch handelt. Bei der Konstellation hier muss der Fragesteller nur zahlen, wenn der familienrechtliche Anspruch vorliegt.
Ja, die Unterhaltskette ist sieben Jahre unterbrochen gewesen. Dieses Modell wurde letztlich von den Gerichten entwickelt, hatte ich ja schon geschrieben. Ich neige dazu, hier einen Unterhaltsanspruch zu verneinen, weil es ein willkürliches Aufleben eines solchen Anspruchs eben nicht gibt.
Ich habe dir weiter oben eine Vorgehensweise empfohlen, mit der du auf der sicheren Seite bist.
Herzlichst
TK