Liebe Forum Gemeinde,
ich bin ein Rentner (68), der mit einer freiberuflicher Tätigkeit noch ein wenig dazu verdient. Meine schon 11 Jahre lang dauernd getrennt lebende Frau bezieht seit 2017 die Grundsicherung. Ihr Sozialamt überprüft alle zwei Jahre mein Einkommen und Vermögen.
Ich wohne in einer genossenschaftlicher Wohnung und besitze kein Auto, habe keine Wertpapiere und Geldanlagen.
Bisher wurde ich noch nicht vom Sozialamt als unterhaltungsfähige Person eingestuft.
Ich habe versucht im Internet zu finden, wie hoch mein Schonvermögen (Girokonto+Bargeld) aus Sicht des Sozialamtes sein dürfte, aber nichts dazu gefunden.
Angenommen, ich fange an, dass Geld für ein Auto einzusparen, aber irgendwann sagt Sozialamt, du hast schon genug Geld da, um an der Unterhalt der Frau zu beteiligen.
Ich habe so verstanden, dass man dabei das Sozialrecht vom Zivilrecht unterscheiden sollte.
Ich wäre sehr dankbar, falls jemand verlässliche Zahl für mich hätte.