Umgangsrecht mit im Ausland lebenden Vater - philippinische Mutter verheiratet mit einem Deutschen, 1 Kind mit dänischem Vater

  • Hallo zusammen .

    Zur Situation (falls es nicht hier hin gehört bitte löschen):

    Meine philippinische Ehefrau ist seit Anfang letzten Jahres mit ihrem jetzt 7jährigen Sohn in Deutschland. Der Sohn hat einen dänischen Vater.

    Der Sohn war bis Ende seines 6. Lebensjahres auf den Philippinen. Der Vater war bei der Geburt nicht anwesend. Ausserdem ist der Vater in den ganzen fast 7 Jahren nur einmal für 2 Wochen auf den Philippinen zu Besuch gewesen und hat ihn dort gesehen. Ansonsten gab es keine Videochat in denen er sich nach seinem Sohn erkundigt hatte. Auch sonst war er z.B. bei der Neuausstellung des dänischen Reisepasses nicht unbedingt kooperativ (er musste der Ausstellung des Reisepasses zustimmen) und auch in anderen Dingen.

    Geld für den Unterhalt des Sohnes hat er auf die Philippinen auf Nachfrage immer nur widerwillig geschickt und dann auch nicht unbedingt ausreichend. Meine Frau hat den gesetzlichen (dänischen) Mindestunterhalt durchsetzen können.

    Jetzt, da der Sohn in relativ greigbarer Nähe ist, möchte er ihn häufiger sehen. Vater und Sohn wohnen ca. 700 KM voneinander entfernt. Der erste Wiedersehenswunsch war für Anfang der Sommerferien gedacht. Hier meldete er sich 3 Wochen vorher. Sohn war aber schon für den avisierten Zeitraum für eine Ferienfreizeit gebucht. Ausserdem wollte er ihn direkt für eine Woche "buchen". Er stellte sich eine "Vater/Sohn Ding" mit angeln und Camping/wohnen in einer Blockhütte vor. Die beiden haben keine gemeinsame Sprache mit der sich sich in irgendeiner Form verständigen können. Das Englisch des 7jährigen ist nicht ausreichend.

    Deshalb hat meine Frau gedacht, sie kommt mit, was vom Vater abgelehnt wurde. Sie hat diverse Vorschläge gemacht was man machen könnte damit er ihn sehen kann. Das sie ihn beispielsweise nach Dänemark bringt, das der Vater nach Deutschland kommt um ihn abzuholen. Allerdings wollte er die insgesamt 1400 km an einem Tag machen, was für ihn, nach eigener Aussage kein Problem darstelle. Damit war meine Frau allerdings nicht einverstanden. Er sollte mindestens 1 Nacht hier bleiben.


    Dann kam letzte Woche eine Nachricht, man müsse eine Lösung finden. Der 7jährige müsse lernen, das es irgendwann einen Zeit ohne Vater, und irgendwann eine Zeit ohne Mutter gäbe. Wenn man keine Lösung finde werde er einen Anwalt einschalten.


    Wir haben daraufhin den Vorschlag gemacht, das sich ein längeres Treffen eben auf die Ferienzeit beschränken würde, das man das rechtzeitig plant und nicht erst 3 Wochen vorher. Ansonsten könne er ihn auch am Wochenende sehen, dann müsse er aber schon hier her kommen. Bisher keine Antwort.deshalb sind wir jetzt auf der Suche nach einem Anwalt für Familienrecht.

  • Hi,


    dann lass ihn doch einen Anwalt einschalten. Das müsste einer in Deutschland sein, denn Gerichtsstand wäre der Wohnort des Kindes. Ich halte die Vorstellungen, die hier entwickelt wurden, durchweg nicht für kindgerecht. Da würde auch kein deutsches Familiengericht mitziehen, und der Gerichtsstand wäre nun mal der Wohnort des Kindes.


    Nachfolgendes erscheint mir sinnvoll: der Vater verbringt erst einmal gemeinsame Zeit mit dem Kind am Wohnort des Kindes. Nicht unbedingt mit der Mutter zusammen, sondern er im Hotel, holt das Kind ab, und die beiden unternehmen was miteinander. Kino, Eis essen, was weiß ich. Diese Unternehmungen kann man dann langsam ausweiten, bis das Kind so weit ist, dass es mal einen überschaubaren Zeitraum beim Vater verbringen kann. Und dann könnte man auch mal an einen längeren Aufenthalt beim Vater denken.


    Ich würde einem Anwaltsschreiben mit großer Gelassenheit entgegen sehen.


    Herzlichst


    TK

  • Und weiter geht es. Wieder eine Anfrage von ihm. Diesmal soll der Kurze wegen seines Geburtstages(Vater) ein paar Tage mit ihm verbringen. Er versteht nicht, das es zu dieser Zeit bei uns keine Ferien gibt und man ihn nicht so einfach aus der Schule lassen kann.

    Antwort; dann solle er doch für das Wochenende nach Dänemark kommen. Zugfahrt pro Trip nach Kopenhagen sind ca 9. Stunden.


    Unser Vorschlag war, er solle doch 2,3 oder 4 mal ein paar Tage hier mit dem Kurzen verbringen, ausserdem solle er sich überlegen, wie er mit ihm kommunizieren möchte, da beide keine gemeinsame Sprache haben.

    Ausserdem möchte der Däne (bzw . seine Mutter) Weihnachten und Neujahr mit dem Kurzen verbringen.

    Unser Einwand war, dass Sohnemann, kurz nach Neujahr selbst Geburtstag hat, und den mit Freunden feiern möchte. Ist er ja letztes Mal wegen Corona nicht zu gekommen.


    Und dann kommt die Erpresserschiene: "So du möchtest nicht, das er die Nintendo Light bekommt?" Die Antwort war dann: "Das ist Deine Entscheidung".

    Der Kurze hatte irgendwann mal geäussert er möchte die Nintendo light haben. Und das verknüpft der Vater jetzt mit einem Besuch bei ihm, so nach dem Motto du bekommst das nur wenn ich Sohnemann ein paar Tage haben darf.


    Es fällt echt schwer ruhig zu bleiben. Der hat den Kurzen bis zu seinem 6.sten Lebensjahr nur 1mal für ca 2 Wochen auf den Philippinen gesehen, und da war er 5. Hat sich immer um Unterhalt gedrückt - immer wenn etwas Geld kosten sollte, dann hatte er plötzlich keines.


    Wir haben jetzt eine Menge Vorschläge gemacht, von ihm kam nur Kritik, keine eigenen Vorschläge. Ich fürchte, dass es noch schwierig werden wird, weshalb ich mich auch an den Verband binationaler Familien wenden werde.

  • Hi,


    das ist weniger ein Problem auf binationalem Bereich, trotzdem gut, wenn ihr euch noch andere Meinungen einholt. Aber hier geht es doch einfach um die Organisation des Umgangs über eine große Entfernung, und das dem Kindeswohl entsprechend. Wobei zu berücksichtigen ist, dass das Kind den Vater nicht kennt, noch zu klein ist, um im Fall des Scheiterns allein Hilfe herbei zu rufen. Ich bleibe bei meinem obigen Vorschlag und würde dem angedrohten Einschalten eines Anwalts mit großer Gelassenheit entgegen sehen.


    Herzlichst


    TK