Durch erneute Heirat Steuerklasse 3 Auswirkungen auf Kindesunterhalt

  • Hallo,


    ich hab da mal ne Frage. Wenn ich jetzt wieder heirate und in Steuerklasse 3 komme, meine zukünftige aber zur Zeit keine Einkünfte erzielt, muss ich dann trotzdem mehr Unterhalt für die Kinder bezahlen? Warum bekommen eigentlich die Kinder mehr Unterhalt wenn ich in Steuerklasse 3 komme, mit welcher Begründung? Ich zahle schon einen 4 stelligen Betrag für 2 Kinder ist das nicht ausreichend? Meine Kinder brauchen bei weitem nicht so viel Geld wie meine Ex für sie bekommt.


    Viele Grüße

    Mike

  • Guten Morgen, es geht nicht um die Steuerklasse direkt. Sondern darum, dass man dann mehr 'Netto' hat. Der Unterhalt wird nun mal am Verdienst berechnet. Mehr Geld= ggbffls. andere Einstufung was den Unterhalt betrifft. Ich verstehe den Gedanken, dass die Kinder bei weitem nicht so viel kosten wie der Unterhalt beträgt. Das kann aber ganz schnell täuschen. Versteckte Kosten (erhöhte Nebenkosten zum Bsp.,Versicherungen), Ausflüge, je nach Alter Schulsachen, extra Wünsche beim Einkaufen, hier und da eine Kleinigkeit. Abgesehen von Kleidung, Lebensmittel,usw....Das kann sich schon summieren. Ich bin Mutter eines 1-Jährigen Sohnes und habe mir das mal so alles notiert und monatlich durchschnittlich aufgerechnet. Hätte ich selber vorher nie gedacht was da zusammen kommt. Zudem der Spagat zwischen nahezu Vollzeit-Arbeit und Kinderbetreuung ( die kostet auch!) danach und davor. Sprich, eine alleinerziehende Mutter hat einen 24 Std Job. So ist es zumindest bei mir. Deswegen nicht 'ärgern' über aus deiner Sicht zu hohen Unterhalt. Das ist schon gerechtfertigt. Zumindest, wenn es auch direkt oder indirekt bei den Kindern ankommt. LG

  • Hallo,


    Lilalu hat es bereits geschrieben. Durch die Steuerklasse 3 erhöht sich dein Netto.


    meine zukünftige aber zur Zeit keine Einkünfte erzielt


    Was spricht gegen eine Arbeit?


    edy

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  • Moin edy,


    die Frau muss ja nicht arbeiten, er scheint ja genug zu verdienen. Lilalu, volle Zustimmung. Du hast noch einiges vergessen, einmal die höhere Kaltmiete (Kinderzimmer) und eben auch den Karriereverzicht für die Zeit, in der das Kind noch intensive Betreuung benötigt, also für mindestens 12 Jahre. Man ist eben nicht so flexibel, was die Arbeitszeit betrifft. Man kann nur schwer einfach mal länger im Dienst bleiben, die Konferenzen der Führungskräfte sind nun mal häufig nach dem offiziellen Dienstschluss. Und, lilalu (dein Wonneproppen ist ja noch zu klein), ich denke mit Schrecken an das Jahr, in welchem mein Ältester durch drei (!) Schuhgrößen wuchs, oder an das Jahr, in welchem beide Klassenfahrten hatten. Mein Gott, wir fuhren in die Jugendherberge in einen 50 km entfernten Ort. Mein Ältester fuhr in dem Jahr nach London, der Jüngste nach Prag, beide dann im Winter noch in das kommunale Landheim in den Alpen zum Skifahren. Das alles muss gestemmt werden.


    Es gibt eine bald 20 Jahre alte Untersuchung im Auftrag des Familienministeriums. Da ging es darum, was Kinder so kosten. Da kam man schon bei Neugeborenen inkl. verdeckter Kosten auf ca. 400 €. Daran orientiert sich auch der ALG II Satz. Und, das ist ja der Mindestbetrag, diese Kinder sind arm, leben an der Armutsgrenze.


    Man muss die Unterhaltsleistungen einfach als Paket sehen und in seiner Gesamtheit. Dann fällt es mental vielleicht auch leichter, zu zahlen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Mike

    Warum bekommen eigentlich die Kinder mehr Unterhalt wenn ich in Steuerklasse 3 komme, mit welcher Begründung?

    Weil dein Nettoverdienst steigt und somit auch möglicherweise deine Unterhaltssatz.

    Du bist nach Auffassung des Gesetzgebers sogar verpflichtet, die wirtschaflich günstigere Steuerklasse zu wählen, wenn möglich.

    Prüfe, ob du dein Netto noch besser bereinigen kannst!


    Gruß


    frase

  • Wow gleich so viele Antworten und auch so schnell. Natürlich unterstütze ich gerne meine Kids, kein Thema, meine Ex wohnt auch weiterhin im gemeinsamen Haus. Aber würde ich nicht heiraten hätte ich auch nicht mehr Netto. Meine Ex war in 5 und ist jetzt in 2 und hat somit auch mehr Netto. Dadurch wird mein Unterhalt ja auch nicht geringer.

  • Hallo,


    Meine Ex war in 5 und ist jetzt in 2 und hat somit auch mehr Netto. Dadurch wird mein Unterhalt ja auch nicht geringer.

    dies würde beim Trennungsunterhalt berücksichtigt werden, nicht aber beim Kindesunterhalt. Ob du heiratest oder nicht ist deine Entscheidung.


    edy

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