Kann der Kindergartenbeitrag steuerlich geltend gemacht werden?

  • Moin zusammen!


    Wie im Titel beschrieben, hätte ich eine steuerliche Frage zum Kindergartenbeitrag.


    Ich lebe von der Mutter meines Sohnes getrennt (nicht verheiratet gewesen), mein Sohn lebt bei Ihr.

    Derzeit muss ein Beitrag von 139,97€ gezahlt werden, wovon ich 2/3, also 93,32€ an meine Ex überweise.


    Kann ich dieses als Sonderbelastung in der Anlage Kind von der Steuer absetzen?


    Hier gibt es bestimmt einige die sich damit beschäftigen "mussten" ;-)


    Ich danke Euch für die Hilfe!

  • Hallo Benny

    Kann ich dieses als Sonderbelastung in der Anlage Kind von der Steuer absetzen?

    nein, das wird so nicht anerkannt.

    Das Finanzamt möchte genau wissen, wer was auf welches Konte der Einrichtung zahlt.

    Ob eine anteilige Anerkennung geht, da bin ich überfragt, denn das Finanzamt möchte auch den Vertrag sehen.

    Hier stehen Vertragspartner und Betreuungszeiten drauf.

    Es wird auch nicht das Essengeld anerkannt, nur die Betreuungsgebühr.


    Vorschlag, versuche den gesamten Betrag zu übernehmen und den Vertrag auf dich laufen zu lassen.


    Gruß


    frase

  • Moin frase,


    erstmal vielen Dank für die Antwort!

    In dem Vertrag stehen wir beide drin, da wir auch das gemeinsame Sorgerecht haben.

    Die Betreuungsgebühr + Essensgeld wird aber von Ihrem Konto überwiesen.


    Gruß Benny

  • Hallo Benny,


    hat denn die Mutter steuerpflichtiges Einkommen?


    Dann könnte Sie den gesamten Betrag Betreuungsanteil) in Ansatz bringen.

    Überweisungsbelege sind dann auf Verlangen des FA natürlich vorzulegen.


    Gruß


    frase