Herzliches Hallo an die Community,
ich gehöre seit Oktober 2020 in den Kreis der Väter.
Kurze Auflistung voran:
- Tochter bis Dezember 2020 nur 5x gesehen
- KM (Kindsmutter) hat Kontakt abgebrochen
- Vaterschaftsanerkennung vor- und nach Geburt wollte KM nicht gemeinschaftlich klären
- bei der Geburt wurde kein Vater angegeben (Geburtsurkunde ohne Vater)
- Ab Aug. 2020 - Juni 2021 meinerseits Kontakt mit JA, Beratungsstellen, pro familia...... (JA leider nicht pro Vater und somit keine wirkliche Unterstützung)
- KM nach Umzug in neuen Landkreis Hilfe beim JA gesucht
- Kontakt mit neuem JA aufgenommen in Absprache und auf Empfehlung der Dame Vaterschaftstest beantragt
- Bestätigung des Vaterschaftstest durch KM hat sich gezogen sowie Durchführung der KM, weil JA ihre neue Adresse nicht herausgeben durfte
- Mai 2021 zu 99,9999% der Vater des Kindes
- 2. Juni 2021 Vaterschaftsanerkennung meinerseits beim Standesamt meines Wohnortes (da JA erst Termin am 21.06.21 hatte)
- 18.06.21 Unterhaltsaufforderung für Tochter vom JA erhalten (Mindestunterhalt sofort ab Juni bezahlt, obwohl Vaterschaft durch KM noch nicht anerkannt war)
- ende Juli Vaterschaftsanerkennung der KM
- 26.07.21 Gerichtstermin bzgl. Umgangsrecht + Sorgerecht (Sorgerecht für 6.Monate stillgelegt / Umgang findet nur begleitet statt, weil KM psychisch nicht in der Lage ist / erster kennen lern Termin 21.09.21 in 40km Entfernung meines Wohnortes)
- 27.07.21 Aufforderung Gehalt RA für EX-Partner offen zu legen für Berechnung vom Betreuungsunterhalt (BU) + Kindesunterhalt (KU)
- 03.08.21 RA von Ex-Partnerin mitgeteilt, dass er alle Unterlagen vom JA bekommt und Steuer für 2020 noch nicht gemacht wurde
- 06.08.21 auf drängen des RA Steuer von 2019 eingereicht (sehr hohe Rückzahlung da Weiterbildung abgesetzt wurde)
Ihr RA wusste, dass ich vom 16.08.21 - 05-09.2021 in Urlaub bin und hat mir per Mail am 16.08.21 die Berechnung für BU + KU geschickt.
Dieser beträgt laut seiner Berechnung BU 707€ + KU 365,50€. In seinem Schreiben stand dann auch noch, dass ich die Rückstände seit Geburt von 8.619,64€ bis spätestens zum 03.09.2021 überweisen soll + einen Unterhaltstitel beim JA abgeben soll.
Ich habe ihm dann daruaf geantwortet, dass er weiß das ich im Urlaub bin und nach meinem Urlaub die Unterlagen überprüfen werde.
Ebenso habe ich in dem Schreiben erwähnt, dass ich den neuen KU für September überweise sowie den Rückstand seit Juni.
Am nächsten Tag kam eine neue Mail, mit einer Neuberechnung, da ich ja in einer Eigentumswohnung wohne, welche bezahlt ist, hat sich ein neuer Unterhalt ergeben.
Ich sollte somit BU 1.074,00€ + KU 425,00€ zahlen. Als Rückstand hat er angegeben 12.222,77€ bis spätestens 03.09.2021 zu bezahlen anderenfalls geht er vor Gericht.
Meine Fragen:
Muss ich hier überhaupt Rückwirkend bezahlen? (KM wollte ja nichts im Vorfeld klären)
Darf die Steuer hinzugezogen werden aus einer Weiterbildung?
Welche Regelung gilt hier eigentlich? (3/7 oder Teilung)
Darf die Wohnung als zusätzliche Einkunft zählen? (zahle monatlich 500€ für Nebenkosten und Hausgeld)
Ex-Partnerin wohnt in geerbten 5 Zimmer Haus mit 400qm Grundstück (Erbgemeinschaft ob sie Miete zahlt ist nicht bekannt)
Kann ich den begleiteten Umgang (Fahrtkosten) abziehen?
Was ist das Privilegiertes Elterngeld? (zieht ihr RA von ihrem Elterngeld zu ihren Gunsten ab)
Muss ich einen Titel beim JA abgeben? (Kind mit neuer Partnerin in Planung)
Wie sieht es nach Heirat mit Steuerklasse III aus? (verringert sich der BU+KU)
Ich werde hierfür jetzt nochmal einen Anwalt aufsuchen, allerdings einen anderen als im Umgang und Sorgerecht, weil ich hier schon 6.000€ bezahlt habe und nichts bei rum gekommen ist.
Vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen, der sich auskennt oder ähnlich erlebt hat oder.
Gerne kann ich auch die Berechnungen (geschwärzt) hochladen.
Vielen Dank und Liebe Grüße aus dem mittleren Süden Deutschlands