Hallo zusammen,
ich melde mich mal wieder da ich noch ein paar Dinge klären möchte. In Kürze steht mein Mitarbeitergespräch an, verbunden mit einer Gehaltserhöhung und aus der Kurzarbeit komme ich auch wieder. Daraus ergibt sich ein höheres Nettoeinkommen. Nun zu meiner Frage. Ich weiß, dass gewisse Kosten das Netto als Ausgangslager zur Berechnung nach der Düsseldorfer Tabelle bereinigen, leider kenne ich nicht alle. Jetzt möchte ich natürlich vermeiden, dass ich für 30,- mehr netto gleich viel mehr Unterhalt zahlen muss, als dass ich etwas von der Gehaltserhöhung habe.
Was ich weiß, mir aber nicht sicher bin, die betriebliche Altersvorsorge wird mit maximal 5% des Jahresbruttoeinkommens gerechnet; sprich, es werden nur die 5% angerechnet. Beispiel:
Jahresbrutto 60.00; anrechenbar 1200,- bAv/Jahr. Stimmen die 5%?
Und gibt es noch ausgaben, die anrechenbar sind? Pauschalen? Der Weg zum Kind aufgrund des Umgangs?
Vielen Dank für eure Hilfe