Hallo,
Nachdem es nun viele viele Jahre gedauert hat bis der Unterhaltstitel durchgesetzt wurde und dann auch noch viele Jahre bis doch noch Zahlungen kamen, sind nun plötzlich ca 35.000 nach Abzügen der Unterhaltsvorschusskassen und 10% Einbehalt des DIJuF übrig. Dennoch besteht auch weiterhin Unterhaltspflicht, da meine Tochter noch studiert.
Meine Frage ist nun wem das Geld zusteht. Da wir Eltern nicht verheiratet waren war das Kind der Kläger. Allerdings habe ich, als betreuendes Elternteil, abgesehen von den 6 Jahren Unterhaltsvorschuss, der zurückbezahlt werden musste, dafür gesorgt, dass alle Kosten gedeckt wurden. Steht der für die letzten 20 Jahre nachgezahlte Kindesunterhalt nun dem Kind komplett zu? Oder gibt es da eine Regel ab wann der Unterhalt dem Kind oder dem betreuenden Elternteil zusteht?