Hallo zusammen,
Ich bin seit 7 Jahren geschieden und
unterhalte eine zehnjährige Tochter, die bei meiner Ex-Frau nach der
Trennung lebt. Bei der Scheidung haben wir eine Scheidungsvereinbarung
(SV) getroffen, wonach ich 2/3 und meine Ex-Frau 1/3 der Mehr- und
Sonderbedarfkosten übernehmen sollte. Meine Ex-Frau wurde nach dem Hochschulabschluss
recht schnell schwanger. Nach der Geburt war sie 3 Jahre
in unbezahlter Elternzeit. Erst dann fing sie langsam an nach
der Arbeit umzuschauen. Als wir die SV schlossen, war sie bei einer
Zeitarbeitsfirma eingestellt und ich betrachtete diese 2/3 -1/3 Aufteilung
als fair. In der SV steht aber explizit, dass die Gewichtung angepasst werden
soll, sobald sich die Umstände bei den Eltern maßgeblich ändern sollten.
Bei
der Vermögungsaufteilung bekam meine Ex eine Eigentumswohnung, die schon
damals 250 TSd Euro kostete und mittlerweile mehr als 500 TSd Euro wert
ist.
Meine Tochter besuchte seit ihrer frühen Kindheit eine Menge an Kursen. Darüber hinaus ging sie nach dem Kindergarten in die private Ganztagsschule, damit beide Eltern ganztägig arbeiten konnten. Spätestens mit dem Schulanfang beliefen die Mehr- und Sonderbedarf-Kosten auf 700-800 Euro monatlich. Meine Ex-Frau hatte in 3-4 Jahren nach der Scheidung einen recht steilen Karrieresprung geschafft und hatte ihr monatlicher Gehalt in dieser Zeit fast verdoppelt.
An meinem Gehalt hat sich leider so gut wie nichts geändert. Dafür schätzte ich die Freiräume in meinem Unternehmen und kümmerte mich um meine Tochter persönlich. Die ersten 5 Jahre nach der Scheidung schlief sie bei mir zirka 100 Nächte im Jahr, d.h., dass ich sie fast an jedem zweiten Tag sah.
Spätestens im Jahr 2017 war mir auf einmal klar, dass meine Ex-Frau durch erleichterte Besteuerung und meine Kindesunterhaltzahlungen monatlich mehr Geld zur Verfügung hatte als ich selbst. Ich schrieb sie an und teilte ihr mit, dass es nun an der Zeit wäre, die Aufteilungsformel neu zu berechnen. Sie antwortete mir, dass sie kein Interesse hat die SV zu ändern. Stattdessen engagierte sie einen Rechtsanwalt, der meine Einkommenssituation prüfen sollte. 2018 zog sie mit meiner Tochter zu ihrem neuen Lebenspartner (LP) und fing an ihre Eigentumswohnung zu vermieten. Ich bat sie mir Auskunft über ihre Mieteinkünfte zu geben, die sie ignorierte.
Seit 2018 senkte ich eigenwillig die monatlichen Zahlungen auf 900 Euro, die ich als vorläufige Kindesunterhaltleistung an meine Ex-Frau bezahle und bestehe seitdem darauf, dass wir die Aufteilungsformel auf das aktuelle Einkommen anpassen. Meine Ex-Frau weigert sich mir die Auskunft über ihre Einkünfte zu geben und besteht weiter auf die 2/3-1/3 Aufteilung wie in der SV.
1. Frage: Kann ich die Anpassung der Formel an unsere tatsächlichen Einkünfte erzwingen?
2. Frage: Habe ich einen Anspruch auf die Auskunft über ihre Mieteinkünfte?
2020 heiratete sie ihren LP und gebar ein weiteres Kind noch in gleichem Jahr. Seitdem ist alles noch komplizierter geworden. Denn meine Ex-Frau hatte die Steuerklasse 5 eingenommen und befindet aktuell in der Elternzeit.
3. Frage: Darf meine Ex-Frau die ungünstigere Besteuerungsklasse für die Berechnung ihres Anteils an den Mehr- und Sonderbedarfunterhalt verwenden?
4. Frage: Was passiert mit der Aufteilungsgewichtungen, wenn meine Ex-Frau sich nun entscheidet nur halbtags zu arbeiten oder sogar eine reine Hausfrau für die nächsten Jahre zu werden. Sie hat ja nun zwei Tochter. Heißt es, ich werde wohl für meine Tochter mehr zahlen müssen?
Vor letzte Woche schrieb sie mich an und forderte, dass ich ihr 3 TSD Euro nachzahle, die, ihrer Meinung nach, seit 2018 aufgesammelt hatten. Ich denke aber, dass wenn wir die Teilungsformel für die letzten Jahren anpassen, dann wird es sich herausstellen, dass ich eher zu viel bezahlt hatte.
5. Frage: Kann meine Ex-Frau von mir Nachzahlungen verlangen während sie selbst ihre Einkünfte nicht offenlegen will.
6. Da ich das recht höhe Grundunterhalt zahle, wundert es mich, dass die Ex-Frau immer wieder irgendwelche einmalige Kosten im Bereich 10-40 Euro als Sonderbedarf auflistet. Sind die Kosten für das Blumenstrauß für die Lehrerin, Lehrbücher für die Sprachkurse, Zahnplombe oder Zahnreinigung gleich ein Sonderbedarf? Und was ist mit dem Kinderfahrrad? Es soll doch möglich sein innerhalb von ein paar Jahren 300-400 Euro vom Grundunterhalt aufzusparen? Dafür muss man nur 3 Jahre 10 Euro im Monat sparen. Ich habe den Eindruck, dass meine Ex-Frau gar keine Ersparnisse für die zukünftigen großen Ausgaben macht…
Danke für eure Aufmerksamkeit!
Ich werde mich über eure fachlichen Antworten sehr freuen!