Hallo
Meine Mutter war nach einem Krankenhausaufenthalt in Kurzzeitpflege, und wird jetzt dort im Pflegeheim bleiben. Ihre Rente reicht nicht ganz für den Eigenanteil, Vermögen ist - im Moment - nicht vorhanden.
"Im Moment" deshalb, weil sie in zwei Monaten ca. €20000,- durch die Kündigung ihrer Wohnung (eine Art Genossenschaftseinlage) ausbezahlt bekommt.
Sie hat noch folgende Schulden:
1. Einen Restkredit bei ihrer Hausbank von ca. €4700,-.
2. Es existiert ein Schuldschein bei ihrem geschiedenen Mann (meinem Vater) über €8000,-, der ihr dieses Geld bei Einzug in die Wohnung für die Einlage geliehen hat.
Ehrlich wie ich war, habe ich schon einen telefonischen Antrag auf Hilfe zur Pflege gestellt, und dort auch erwähnt, dass noch Geld ausbezahlt wird. Es wird nun auch ein "Nachweis über die Genossenschaftsanteile" gefordert.
Wann ist nun unter diesen Umständen eine Abgabe des Antrags sinnvoll?
Wenn ich ihn ehrlicherweise jetzt abgebe, was passiert mit dem Restkredit und dem Schuldschein?
Wenn ich ihn erstmal zurücknehme, von der Auszahlung die Schulden bezahle, dann noch ein Treuhandkonto bei einem Bestatter einrichte (ist noch nichts vorhanden), und in ca. 4 Monaten einen neuen Antrag stelle ... Kontoauszüge wurden jetzt von 3 Monaten verlangt.. was passiert dann? Selbst wenn dann auch noch ein Nachweis über das Geld gefordert wird, weil es ja eben aktenkundig ist, das Geld ist dann ja weg? Und ja auch nicht verschenkt. Wäre es möglich, dass das Sozialamt die €8000,- Euro von meinem Vater zurückfordert? Kann meine Mutter irgendwelchen juristischen Ärger bekommen?
Ich/wir wären sehr dankbar für ein paar Hinweise.
Viele Grüße,
Tochter2