Hi zusammen :-),
ich wollte Euch nunmehr einen Fall schildern der einen möglichen Pflegefall in meinem Bekanntenkreis betrifft.
Mitunter habt Ihr Erfahrungen, Anregungen,Tipps hierfür, über die ich mich sehr freuen würde :-).
Sachverhalt:
- pot. UHB war vor KKH Aufenthalt voll selbständig, ohne Pflegestufe (auch kein Antrag auf PV) und mobil,
- UHB hat sich eine Erkrankung zugezogen und musste ins KKH,
- während der Behandlung wurde vom KKH angemerkt das evtl. pot. Unterstützung/Pflege notwendig sein könnte, da die Mobilität beeinträchtigt sein könnte.
Fragen:
- Sollte der UHB Hilfe/Pflege benötigen kann dies doch (zunächst) über eine Übergangspflege / häusliche Krankenpflege etc. gewährleistet werden - richtig?
- Werden diese Kosten von der KV übernommen? Was muss hierbei beachtet werden?
- Wie lange erfolgt eine Kostenübernahme durch die KV?
- Falls sich der Zustand dann ggf. nicht bessert / wiederhergestellt wird, ab wann sollte/muss man sich über eine Pflegeeinstufung Gedanken machen?
- Ist bei einer ggf. notwendigen Pflege Eurer Erfahrung nach eine ambulante oder stationäre Pflege kostengünstiger, wenn beides grds. möglich ist und der UHB auch beides wahrnehmen würde?
- Wie verhält sich die neue Gesetzeslage ab 01.01.22 mit den Zuschüssen zur stat. Pflege; Bsp. EEG 2.500 Euro in einer Einrichtung (Euro 1.000 Pflegekosten, Euro 1000 Unterkunftskosten, Euro 500 Verpflegungskosten), Sinken die Pflegekosten dann ab 01.01.22 um 5% also auf Euro 950, ab 01.01.23 um 20% also auf 800, ab 01.01.23 um 40% also auf 600 und 01.01.24 um 70% also auf 300 Euro, sodass sich der EEG über die Jahre - vorbehaltlich Kostensteigerungen - mindert? ( 2021: 2450; 2022: 2300; 2023: 2100 und ab 2024: 1800)
- Ist vorgenannte Rechnung so richtig?
- Wie kann man eine UHB davon wirksam abhalten „wild“ irgendwelche Bestellungen, Abos etc. zu tätigen, sodass Kosten entstehen die dann potentielle Eigenmittel des UHB mindern und weniger Geld zur Pflege zur Verfügung steht?
Ich würde mich sehr über Eure Hilfe und Anmerkungen freuen.
VG Scrat