AV Abzüge bei Einkommen >100 TEUR

  • Hi zusammen, :-)


    ich bin auf der Seite von Schwenk


    (Schleichwerbung rausgenommen, TK)


    auf einen interessanten Punkt gestossen.

    Dies betrifft die Abzugsmöglichkeit für die eig. AV des UHP.


    Es wird zwischen durchschnittlichen und überdurchschnittlichen Einkommensverhältnissen unterschieden.


    Was ist Eure Meinung / Erfahrung ab wann man ein durchschn. und wann ein überdurchschn. Einkommen hat?


    Ich habe mal grob für die in Rede stehenden UHP >100 Teuro gerechnet. Bei exakt 101 Teuro hat man, ohne Sonderfälle (verh. Kinder etc.), rd. 4552 Euro netto.


    Ein solcher UHP könnte grds. 24% seines Einkommens abzgl. AG/AN Anteil zur RV also etwa zus. Euro 650 als AV Vorsorge beim Unterhalt abziehen.


    Ist dies nicht aber bereits zu wenig?


    Denn wenn man >100 an Einkommen hat müsste man mE nicht mehr nur „durchschnittlich“ verdienen sondern „überdurchschnittlich“.


    Aufgrund dessen sollte aber auch ein höherer Abzug als die 24% sein.


    Kennt Ihr solche Fälle? ggf. höhere Qoten?


    Welche Argumente könnte man vorbringen um eine höhere Quote / höheren Abzug zu rechtfertigen?


    Was meint Ihr?


    VG Scrat:)

  • Hallo Scrat,

    Welche Argumente könnte man vorbringen um eine höhere Quote / höheren Abzug zu rechtfertigen?

    Wenn man schon länger vor dem Regressfall eine solche Strategie hatte, sollte das Teil der individuellen Lebensführung sein.


    Gruß


    frase

  • Ein solcher UHP könnte grds. 24% seines Einkommens abzgl. AG/AN Anteil zur RV also etwa zus. Euro 650 als AV Vorsorge beim Unterhalt abziehen.


    Ist dies nicht aber bereits zu wenig?

    Ja, sehe ich auch so.

    Wie es ein Gericht sieht ist eine andere Frage...



    Welche Argumente könnte man vorbringen um eine höhere Quote / höheren Abzug zu rechtfertigen?

    Der UHP kann argumentieren dass er im Alter sagen wir 70% des aktuellen Einkommens haben möchte und entsprechend vorrechnen wie er für die Altersvorsorge sparen will und dabei eben auf eine Prozentzahl von mehr als 24% zu kommen. Insbesondere bei "nicht geradlinigen" Arbeitsbiographien mit z.B. Verdienstausfällen wurde eine solche Strategie vor ein paar Jahren noch empfohlen. Mir fällt allerdings kein Urteil dazu ein.

    Ob das Gericht eine solche Argumentation anerkennt das kann ich dir nicht versprechen, ob das Gericht "70% des aktuellen Einkommens" anerkennt auch nicht. Es ist mir auch nicht klar ob die Gerichte jetzt und in der Zukunft Altersvorsorgeaufwendungen einkommensmindernd anerkennen müssen, hängt m.E. von der Unterhaltsberechnungsmethode ab und speziell von der Selbstbehaltshöhe.


    Grüße,

    m