Hi zusammen,
ich bin auf der Seite von Schwenk
(Schleichwerbung rausgenommen, TK)
auf einen interessanten Punkt gestossen.
Dies betrifft die Abzugsmöglichkeit für die eig. AV des UHP.
Es wird zwischen durchschnittlichen und überdurchschnittlichen Einkommensverhältnissen unterschieden.
Was ist Eure Meinung / Erfahrung ab wann man ein durchschn. und wann ein überdurchschn. Einkommen hat?
Ich habe mal grob für die in Rede stehenden UHP >100 Teuro gerechnet. Bei exakt 101 Teuro hat man, ohne Sonderfälle (verh. Kinder etc.), rd. 4552 Euro netto.
Ein solcher UHP könnte grds. 24% seines Einkommens abzgl. AG/AN Anteil zur RV also etwa zus. Euro 650 als AV Vorsorge beim Unterhalt abziehen.
Ist dies nicht aber bereits zu wenig?
Denn wenn man >100 an Einkommen hat müsste man mE nicht mehr nur „durchschnittlich“ verdienen sondern „überdurchschnittlich“.
Aufgrund dessen sollte aber auch ein höherer Abzug als die 24% sein.
Kennt Ihr solche Fälle? ggf. höhere Qoten?
Welche Argumente könnte man vorbringen um eine höhere Quote / höheren Abzug zu rechtfertigen?
Was meint Ihr?
VG Scrat