Hallo,
zuerst einmal möchte ich das tolle Forum hier loben und habe auch gleich eine Frage.
Ich bin seit April 2021 von meiner Frau getrennt und Zahle für meine beiden Töchter Kindesunterhalt.
Die Berechnung wurde auf der Basis des Gehalts in 2020 durchgeführt. Nun frage ich mich wann ein Wechsel von meiner derzeitigen Steuerklasse 3 in die Steuerklasse 1 am sinnvollsten wäre, da es zu meiner noch Frau kein zurück geben wird.
Wie lange muss ich auch noch die Hälfte für den Hauskredit zahlen für das Haus was wir zusammen gebaut haben, in dem Sie mit den Kindern wohnt?
Waren doch zwei fragen.
Schönen Abend