Guten Abend,
ich habe eine Frage zum Kindesunterhalt von 105% in Verbindung des Bedarfskontrollbetrags.
Ich habe eine Tochter (11 Jahre, wird nächstes Jahr 12 Jahre alt). Die Kindesmutter hat die Beistandschaft beim Jugendamt beantragt welches einen Dynamischen Titel fordert von 105%.
Mein bereinigtes Nettoeinkommen beträgt 1840€.
Bei den geforderten 105% wären das 364,50€ (hälftiges Kindergeld bereits berücksichtigt).
Nächstes Jahr, sobald meine Tochter 12 Jahre alt wird, wären es 445,50€ (hälftiges Kindergeld bereits berücksichtigt).
Ich würde dann, wenn auch nur knapp, unter die Bedarfskontrolle von 1400€ fallen.
Ich weiß, das die Bedarfskontrolle nichts mit dem Selbstbehalt zutun hat.
Ich frage mich jedoch, ob ich ab dem 12. Geburtstag meiner Tochter 100% des Mindestunterhalts festsetzen sollte oder kann das Jugendamt dann mit einer Klage die 105% einklagen.
Vielen Dank fürs lesen.
Gruß
John