Ich befinde mich in Trennungsjahr, habe zwei Kinder 13 und 15Jahrealt die momentan bei Mutter sind. Mein Gehalt beträgt monatlich 2100€ Netto. Gehalt meine Ex-Frau monatlich 1300€. Meine jetzige Situation, ich lebe mit meine jetzige Partnerin 38km entfernt von Ort der meine Ex-Frau, von diesem Ort bin ich 38km weit ausgezogen, es hat sich so ergeben. Bis zur Arbeit sind es dann auch 38km. Ich habe Riestervertrag monatlich 100€. Momentan 50€ zahle ich den Kindern auf Bauspar. Ich habe zurzeit Untermietvertrag 450€ Monatlich bei meiner jetzigen Partnerin, sie selbst hat 2Kinder und Mietkosten ca. bei 940€ und Gehalt ca. so wie mein.
Die Gegenseite möchte von mir gemäß Gruppe1 Unterhalt für:
Kind1 418,50€
Kind2 418,50€
Ehefrau 36,08€
Mein Anwalt möchte gemäß Gruppe1 und gibt in dem Schreiben, dass ich Zahlung freiwillig zahle, Unterhalt für:
Kind1 418,50€
Kind2 418,50€
Ehefrau 0€
Danach verbleibt mein Einkommen unterhalb meines Bedarfskontrollbetrages(1160€) bei 1048€
Mein Anwalt empfiehlt die von ihm ausgerechnete Unterhalt zu akzeptieren. Nach Telefonat mit ihm hat er mich gewarnt, wenn unsere Parteien nicht einig werden geht es vor Gericht und aus seiner Erfahrung werde ich den Prozess verlieren. Mein Anwalt hat mich informiert das die km (250€) als berufliche Aufwendungen nicht angesetzt werden können, weil ich selbst soweit ausgezogen bin und war mir in Klare der Mehrkosten. Dazu kommt ein Punkt das ich die Lebenskosten spare, da ich mit jetziger Partnerin zusammenwohne.
Ist die Unterhaltsberechnung von meinem Anwalt soweit ok?
Danke