Hallo liebes Forum,
ich bin neu hier und erhoffe mir ein paar Infos zum Unterhaltsrecht.
Folgende Fragen treten bei mir gerade auf:
Ich habe 2014 einen Unterhaltstitel über 115 % beim JA unterschrieben. Damals wohnte mein Sohn bei der Kindsmutter.
Ab 2017 wohnte mein Sohn bei mir (Titel vom Anwalt über den Mindestunterhalt durch die Kindsmutter unterschrieben).
Jetzt ist mein Sohn in einer Nacht und Nebel Aktion wieder zu ihr gezogen, Jugendamt leistet wieder Beistandschaft und bezieht sich bei den aktuellen Unterhaltsforderungen auf den Titel von 2014.
Mittlerweile habe ich aber 2 weitere Kinder, eins davon schwerbehindert. Die Situation hat sich also verändert, so dass ich meiner Einschätzung nach nur noch auf 100 % komme. JA will den Unterhalt neu berechnen, aber aus jahrelangen Erfahrungen weiß ich, dass das hiesige JA viele Ausgaben dem Unterhaltszahler nicht anerkennt und nachteilig rechnet.
Kann sich das JA auf den alten Titel beziehen, obwohl es bis vor kurzem einen anderen Titel gab?
Was würdet ihr mir raten hinsichtlich der Vorgehensweise?
Es geht nicht darum, meinem Kind Geld vorzuenthalten, aber wir haben eben Mehrkosten im speziellen auch durch die Behinderung meines Kindes (100%, B, aG, G und H). Was kann aufgrund der Behinderung in Abzug gebracht werden?
Ach ja, meine Frau arbeitet Teilzeit und hat ein geringeres Einkommen, daher haben wir ihr die ungünstigere Steuerklasse zugeordnet. Sie hat also die höheren Abzüge. Das muss doch auch irgendwo bei der Berechnung berücksichtigt werden. Hat jemand Erfahrung wie das verrechnet wird.
Fragen über Fragen. Anwalt hab ich leider die Erfahrung gemacht, dass es viel kostet und nicht allzu viel herauskommt. Leider sind wir mit Arbeit und Pflege schon am Limit…
Vielen Dank also vorab für jegliche Hilfe.
VG,
Jadewe