Schulden abzugsfähig vom Kindesunterhalt? (gemischte Schulden)

  • Hallo zusammen,


    Mein erster Beitrag hier :)


    Wir sind geschieden, haben zwei gemeinsame Kinder die bei der Mutter leben.

    Zum Kindesunterhalt, der schon laufend von mir ganz normal bezahlt wird, eine Frage bezüglich Schulden.


    Wir hatten gemeinsam Schulden, die ich in der Scheidung übernommen habe.

    Gleichzeitig habe ich diese Schulden erhöhen und neu zusammenfassen müssen, um den Zugewinnausgleich zu finanzieren.


    Jetzt habe ich gelesen, dass alte gemeinsame Schulden abzugsfähig wären, Schulden zum Zugewinnausgleich aber nicht.

    Was gilt dann für mich in diesem Fall?
    Habt ihr hierzu Fachkenntniss?

    Vielen Dank

  • Hi,


    wie viel Blödsinn doch immer wieder im www zu finden ist. Auch ehebedingte Schulden sind in der Regel bei Kindesunterhalt nicht anrechenbar, weil Kinder grundsätzlich nicht dazu da sind, die Schulden der Eltern zu bezahlen. Es gibt Ausnahmen, etwa wenn ein Partner die Schulden schon vor der Ehe hatte und eben diese Schulden dann finanziell die Ehe durchgängig geprägt hat. Anders sähe es bei Unterhalt für die Ex aus. Ob hier ein solcher Fall vorliegt, das müsste sich ein Fachmann anschauen.


    Hinzu kommt ja noch, dass bei der Scheidung wohl ein finanzielles Paket geschnürt worden ist. Existiert denn ein Titel in Bezug auf den Kindesunterhalt?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    Ja bei der Scheidung habe ich einen "Einmalbetrag" bezahlt, der notariell dokumentiert wurde. Zugewinnausgleich und Unterhalt für die Frau quasi in einem.

    Ein Titel besteht nicht. Wir legen den Unterhalt für die beiden Kids anhand der Düsseldorfer Tabelle jährlich fest, und das wird von mir dann überwiesen monatlich.


    Ich will auch noch klarstellen, dass ich natürlich für meine Kinder bezahle, lieber wärs mir allerdings ich würds ihnen direkt geben oder für sie anlegen, als indirekt über die Mutter. Da weis ich dann ja auch nie so genau was damit passiert.

    Hat immer nur so einen negativen Touch, wenn man die monatlichen Beträge reduzieren will, bzw. anpassen an die Möglichkeiten.


    Somit kann ich wohl nur anhand der Zahlbeträge der Düsseldorfer Tabelle ablesen und das überweisen, richtig?


    Vielen Dank

  • Hallo,


    lieber wärs mir allerdings ich würds ihnen direkt geben oder für sie anlegen, als indirekt über die Mutter.


    Willst du dann auch ihren Mietanteil direkt an den Vermieter überweisen?. die Nebenkosten? . Die Schuhe jeweils im Geschäft selbst bezahlen?. Geld anlegen? was bleibt denn vom Unterhalt übrig?


    Somit kann ich wohl nur anhand der Zahlbeträge der Düsseldorfer Tabelle ablesen und das überweisen, richtig?



    Ich nehme an dass du dann zu viel bezahlst.


    edy

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  • Hallo Edy,


    Da hab ich mich wohl falsch ausgedrückt...

    Natürlich werde ich weiterhin Unterhalt für sie bezahlen, nur dachte ich eben dass ich es ein wenig reduzieren könnte was ich an die Mutter überweise, und die Differenz für die Kids spare oder selbst was kaufe für sie. (Was ich auch so schon mache)


    Momentan gehe ich nach der Düsseldorfer Zahltabelle und bin da in der Zeile 7 (3900-4300€ netto) mit 2 x 609,50€ (12 u. 15 Jahre alt)

    Beide gehen in die Schule.

    In der Zeile 7 bin ich aber nur, wenn ich die 5% berufsbedingte Aufwendungen (höchstens 150€) abziehe, da ich bei 4.400 € netto bin, was mich in Zeile 8 hieven würde.

    Kann ich die 150€ pauschal geltend machen für meinen Fahrtweg? 2-3 x pro Woche 80km Fahrtweg...


    Dann wären es 2 x 609,50€ = 1.219€


    Stimmt das so eurer Meinung nach?


    Schulden fallen ja weg da nicht abzugsfähig was Timekeeper geschrieben hat.


    Vielen Dank

    Gruß Marcus

  • Hallo edy

    Geld anlegen?

    warum nicht?


    Bei einem solch hohen Unterhaltsbetrag könnte man eine kleine Vermögensvorsorge aufbauen.

    Es reicht ja ein geringer monatlicher Betrag, der für die Kinder angespart wird.

    Das sollte natürlich mit der Mutter vereinbart werden, da gibt es schon Möglichkeiten.


    Oft stehen gerade die zahlenden Elternteile vor dem Problem, wenn die erste Wohnung oder die Fahrerlaubnis, die erste eigene Reise etc. von den Kindern angesterebt werden, das der betreuende Elternteil in diesr Richtung keinerlei Vorsorge betrieben hat.

    Das ärgert mich dann immer, denn beide Eltern sind ja für die Vermögensvorsorge der Kids im Boot.


    Gruß


    frase

  • Kann ich die 150€ pauschal geltend machen für meinen Fahrtweg? 2-3 x pro Woche 80km Fahrtweg...


    Dann wären es 2 x 609,50€ = 1.219€


    Stimmt das so eurer Meinung nach?


    Schulden fallen ja weg da nicht abzugsfähig was Timekeeper geschrieben hat.

    Hallo nochmal,


    Könnte noch wer was dazu sagen?


    Vielen Dank dafür!

  • Hallo,



    Kann ich die 150€ pauschal geltend machen für meinen Fahrtweg? 2-3 x pro Woche 80km Fahrtweg...


    das wären dann bei 12x /Monat ca. 960 km = 288€


    ja das könnte angerechnet werden.


    edy

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