Hallo Zusammen,
Meine ExFrau und ich haben uns Anfang Mai 21 getrennt und leben seit Juli 21 von "Tisch und Bett".
Geheiratet haben wir im November 16, wir haben 2 gemeinsame Kinder im Alter von 2 und 5 Jahren.
Durch eine notarielle Trennungsvereinbarung haben wir das wesentliche geregelt. Darunter auch den Trennungsunterhalt (515 Euro). Den Kindesunterhalt zahle nach D.Tabelle (selbst abgelesen 685 Euro).
Meine ExFrau geht 1x pro Woche arbeiten in ihrem alten Job als Therapeutin, die Kinder haben einen Ganztagesplatz im Kindergarten.
Ab November möchte Sie nun in ihrem Beruf aufstocken und 3x pro Woche arbeiten gehen. Nebenbei ist sie auch noch selbständig im Online-Marketing.
Insgesamt würde sie dann auf ca. 2000 Euro Einkünfte kommen + 420 Euro Kindergeld + 1200 Euro Trennungs- und Kindesunterhalt
Ich möchte gerne den Trennungsunterhalt berechnen lassen im November, darüber wird meine Exfrau vollkommen ausrasten.
Kann meine Exfrau von jetzt auf gleich sagen das sie nicht mehr arbeiten geht (da ein Kind unter 3 Jahren ist), obwohl sie bereits die Tätigkeit aufgenommen hat (3x Pro Woche).
Liebe Grüße und Danke für Antworten