Meine Mutter ist seit über 4 Jahren in einer stationären Pflegeeinrichtung untergebracht, Pflegegrad 4.
Die Einrichtung verwaltet für jeden Bewohner ein sog. Verwahrgeldkonto treuhänderisch, auf denen am Monatsanfang ein Mindestguthaben von EUR 100 vorhanden sein muss. Davon begleicht die Einrichtung monatliche Ausgaben des Bewohners für z.B. Friseur (in der Einrichtung), Fusspflege (kommt in die Einrichtung), rezeptfreie Medikamente (Apothekeneinkäufe), Pflegemittel (Zahnpasta-Einkäufe) etc. Am Ende des Monats wird der Betrag durch z.B. Bankeinzug vom Bewohner - Bankkonto wieder auf 100 EUR Guthaben aufgefüllt. Soweit, sogut.
Jetzt bezieht meine Mutter aber seit kurzem "Hilfe zur Pflege" vom Sozialamt und nun sagt die Einrichtung, für "solche" Bewohner verlangen wir ein Mindestguthaben von EUR 200 auf dem Verwahrgeldkonto .
Ist das rechtens ?
Gruss Sohnemann