Rechtsmittelverzicht bei Scheidung

  • Hallo Zusammen,


    Ich habe am 09.11 meinen Scheidungstermin. Jetzt habe ich erfahren dass wenn ich einen Rechtsmittelverzicht mache ich sofort geschieden bin.


    Sind von diesem Verzicht auch dann die anderen Verfahren wie Trennungsunterhalt auch betroffen oder betrifft das nur die Scheidung?

  • Hi,


    das kommt auf das an, was in dem Gerichtsverfahren neben der Scheidung beantragt worden ist. Alles, was in diesem Verfahren ausgeurteilt worden ist, ist dann auch rechtskräftig. Allerdings nur, wenn die Gegenseite auch auf Rechtsmittel verzichtet. Was sagt denn dein Anwalt zu der Angelegenheit?


    Herzlichst


    TK

  • Ich habe meine Anwältin noch nicht erreicht.

    Ich bin ganz einfach davon ausgegangen, da sämtliche Verfahren unterschiedliche Aktenzeichen haben, das der Verzicht auf Rechtsmittel dann nur das eine Verfahren betrifft.

  • Hi,


    das kann sein, muss aber nicht. Denn so Verfahren werden häufig miteinander verbunden. Deine Anwältin kennt alle Verfahren, wir nicht. Und - es ist eben auch von der Reaktion der Gegenseite abhängig, ob ein Verfahren im mündlichen Termin abgeschlossen wird.


    Warte doch, bis die Anwältin zurück ist. Dann wird die Taktik im Verfahren besprochen. Es gibt auch durchaus Fälle, in welchen man sein Konzept erst im Termin abändert. Wenn man alles regeln kann, etwa einen Teil durch Vergleich + Scheidung. Kann aber auch sein, dass die Scheidung nicht im Termin ausgesprochen wird, sondern später. Kann auch sein, dass der Richter sich an Traditionen hält und die Scheidung erst ausspricht, wenn alles klar ist.


    Also, mit Anwältin abstimmen.


    Herzlichst


    TK

  • Ich habe noch eine Frage, es ist eine Eigentumswohnung vorhanden, er hat mir immer gedroht sie seiner Mutter zu überschreiben, wenn ich meinen Anteil möchte. Kann man das dann belegen dass es aufgrund der Finanzen so ist?

  • Seufz. Es ist wirklich schwer, aufgrund deiner Angaben eine einigermaßen sichere Einschätzung abzugeben. Ist denn der Zugewinn auch bei Gericht anhängig? Welche Angaben hat er da gemacht, welche Auskünfte sind erteilt? Wieso hast du das bisher deine Anwältin nicht gefragt? Was ist insoweit auf den Punkt formuliert der Antrag?


    TK