Hallo,
Ich lese hier schon lange mit und konnte so schon viele Infos sammeln, vielen Dank dafür.
Sollte ich das Thema in der Falschen Kategorie erstellt habe, bitte ich um Entschuldigung.
Wir leben seit 1,5 Jahren getrennt und haben uns damals auf eine einvernehmliche Scheidung geeignet.
Eine notarielle Scheidungsvereinbarung haben wir machen lassen, in der alles wesentliche festgehalten wurde.
Regelungen zum KindesUnterhalt und Umgangsrecht wurden damals nicht getroffen, da dies gut gelaufen ist.
Irgendwann kürzte der KV ohne Ankündigung die Unterhaltszahlungen, somit wandte ich mich diesbezüglich an das Jugendamt.
Das Jugendamt kam zu dem Ergebnis, dass Mindestunterhalt zu zahlen ist. Dies tut der KV jedoch nicht, er zahlt 309€ Statt 418,50€ mtl.an das Jugendamt. Das Jugendamt strebte eine Titulierung des Mindestunterhalts an, dies bestätigte auch der Anwalt des KV. Tatsächlich hat der KV einen statischen Titel über 309€ unterschrieben. Diese Urkunde wies der Beistand zurück und teilte dem KV mit dass er sich vorbehält eine gerichtliche Festsetzung des Unterhalts zu beantragen. Daraufhin musste ich den Antrag für Verfahrenskostenhilfe ausfüllen und an das Jugendamt zurücksenden. getan hat sich seit dem noch nichts.
Mittlerweile hat der Noch-Mann und KV die Scheidung eingereicht. An und für sich ist benötige ich keine Anwalt zur Scheidung und Versorgungsausgleich, da dies soweit einvernehmlich geregelt ist. Das Gericht möchte innerhalb von 2 Wochen Mitteilung darüber haben, ob ich eine Anwalt beauftrage. Jetzt hierzu meine Frage. Derzeit ist kein Antrag zu den Folgesachen gestellt, Unterhalt läuft ja übers Jugendamt. Sollte ich dennoch einen Anwalt beauftragen, für den Fall, dass der Noch-Mann weitere Anträge stellt oder kann ich dann zu späteren Zeitpunkt doch noch einen Anwalt beauftragen? Sollte ich jetzt bereits Verfahrenskostenhilfe für die Scheidung beantragen, für den Fall, dass ich noch einen Anwalt benötige, da dann die Kosten ja weiter steigen würden? Ich gehe jedoch davon aus, dass ich diese aufgrund von Vollzeit Arbeit nicht bekomme. Da mein Noch-Mann mittlerweile kein Wort mit mir redet, keine Nachrichten beantwortet, kann ich nicht sagen, was dieser noch beabsichtigt oder ob es ihm nur um die Scheidung geht.
wenn dann könnte als Folgesachen nur noch das Umgangsrecht geregelt werden. Da wollte er sein Kind bisher kaum sehen, daher glaube ich nicht, dass er da jetzt einen Antrag stellt, da ihm bewusst ist, was dies für ihn bedeutet und er auf einige Freiheiten, mit denen er jetzt lebte, verzichten muss. Das Kindeswohls steht bei ihm leider an letzter Stelle.sollte er da in nächster Zeit einen Antrag stellen, würde ich dann einen Anwalt beauftragen, wenn dies möglich ist. Es gibt ja bestimmt auch eine Frist, in der er weitere Anträge stellen könnte. Ich war und bin immer dafür, dass man die Angelegenheiten bezüglich Kind gemeinsam regeln kann, nur er sieht das leider nicht you d denkt, er ist weg und hat mit uns nichts mehr zu tun.
Entschuldigt bitte den langen Text, ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen.
Danke
LG Agnetia