Hallo,
wenn Ehepartner getrennt leben, die Scheidung aber noch nicht eingereicht ist, wie verhält es sich dann, wenn einer der beiden eine Schenkung oder ein Erbe erhält, auf das eine hohe Steuer zu zahlen ist? Das Erbe oder die Schenkung (Haus mit Grundstück von Onkel) fließt nicht in die Zugewinngemeinschaft, das ist ziemlich eindeutig. Was ist aber, wenn die Steuer vom Vermögen des Beschenkten oder Erben gezahlt wird? Mindert dies das Vermögen und wird dadurch der Zugewinnanspruch des anderen Partners niedriger? Angenommen, der Erbe bzw. Beschenkte besitzt 300.000 Euro von denen er 100.000 Euro Erbschaftssteuer bezahlt. Fließen dann nur noch 200.000 Euro in den Zugewinn?
Danke