Guten Tag zusammen.
Ich habe eine Frage zum Realsplitting.
Ich bin Unterhaltsleistender für nachehelichen Unterhalt.
Ich habe bisher das Realsplitting nicht in Anspruch genommen.
Kann ich vom Unterhaltsempänger dazu verpflichtet werden dies zu tun?
Bisher finde ich in den gesetzlichen Regelwerken nur das Gegenteil das ich den Unterhaltsempfänger dazu verpflichten kann wenn ich den steuerlichen Vorteil nutzen möchte.
An reichlich fundierten Antworten wäre mir sehr gelegen.
Gruß
Hermine