Sorgerecht als Vater, Zugewinnforderung nicht zu zahlen

  • Hallo zusammen,


    ich hatte bereits schon einmal über mein Schicksal berichtet. Meine Frau betrügt mich mit einem jungen Millionär, nimmt keine Rücksicht auf unsere fünf kleinen Kinder und nach längerem Hin und Her zieht sie in ein Haus welches sie gekauft hat, mit mir als Bürgen. Dort lebt sie nun die große Liebe mit dem jungen Millionär. Sie erhölt von mir derzeit den Trennungsunterhalt, wir vollziehen das Wechselmodell. Das Trennungsjahr ist nun bald rum, das Wechselmodell funktioniert nicht. Es wurde problematisch, als ich eine neue Partnerin hatte, da fing sie an durchzudrehen. Permanentes Erscheinen, immer wieder Vorwürfe, sie taucht auf Feiern auf, hält sich nicht an Absprachen, provoziert permanent. Wir haben versucht uns mit einer Anwältin über den Zugewinn zu einigen, auch hier hatte ich bisher nur Kosten die ich alleine tragen muss. Sie weigert sich die "gemeinsame" Anwältin zu bezahlen. Ich lebe mit den Kindern in deren Zuhause, es ist mein Haus, sie stand nie im Grundbuch. Meine Eltern wohnen direkt nebenan, quasi mit in diesem Haus. Das ist das Zuhause der Kinder. Nun verlangt meine Frau eine unfassbar Hohe Summe als Zugewinn, insgesamt mehr als 200.000€. Es müssen nun Gutachter bestellt werden welche das Haus schätzen.SIe zweifelt selbst den Wert zur Eheschließung an.

    Sie selbst bekommt gerade von ihrem neuen Partner (dem Millionär) einen Pool gebaut. Nach eigener Aussage im Wert von mehr als 40.000€. Ich habe daher beschlossen, nach dem Trennungsjahr keinen Unterhalt zu zahlen, hier liegt nach meiner Ansicht eine verfestigte Beziehung vor. Sie verbringen jeden Tag und jede Nacht zusammen, waren gemeinsam mit unseren Kindern und Ihren Eltern im Urlaub und präsentieren sich überall als Paar in der Öffentlichkeit. Dazu kommt noch, dass wir beide das gleiche Studium und den gleichen Arbeitgeber haben. Ich arbeite Vollzeit, sie möchte das aber nicht, begründet es mit der Betreuung der Kinder. DIe habe ich im Wechselmodell aber ebenso oft wie ich. Wenn ich voll arbeiten kann, dann sollte sie es auch können. Weiterhin beantrage ich das Sorgerecht, das Wechselmodell funktioniert ohnehin nicht. Habe ich da als Mann überhaupt Chancen? Weiterhin würde ich gerne wissen, ob ich gezwungen werden kann dieses Haus zu verkaufen damit sie den Zugewinn erhält? Wenn es um das Kindeswohl geht, dann kann das eigentlich nicht sein. Es ist ihr Zuhause, ich müsste weiter weg ziehen und sie würden den Kontakt zu den geliebten Großeltern verlieren. Versteht mich nicht falsch, ich muss das Haus wegen mir nicht halten, hätte es ohne die Kinder längst verkauft. Ihnen würde es erneut das Herz brechen. Meiner Ex ist das egal, die lässt nicht mit sich reden. Die Rollen sind irgendwie vertauscht und eigentlich müsste ich ihr Verhalten an den Tag legen, nachdem was sie getan hat. SIe argumentiert so, dass mein Haus eine enorme Wertsteigerung vollzogen hätte. Das mag sein, aber was habe ich davon, wenn ich das Haus nie verkaufen werde? Sie soll ihr Geld bekommen wenn ich es verkaufe, aber ohne einen Verkauf? Wie soll ich das bezahlen? VIelleicht hat jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich würde mich über Antworten freuen.

  • Hallo Atrimo,


    Gefühle sind nicht angebracht wenn es die Gesetzeslage anders sieht.


    Erkundige dich was z.Zt. geltenden Recht ist.


    Ein Hausgutachten ist bei Streitigkeiten eher der Normalfall. Den Wert des Hauses zum Hochzeitstag wird man ca. errechnen können.


    Natürlich könnte das Haus verkauft werden. (man wird dich nicht direkt dazu zwingenI, aber du könntest für den Zugewinnausgleich das Haus beleihen,Kredit aufnehmen usw.)


    Ob das mir dem zusammen wohnen schon eine gefestigte "eheähnliche"-Gemeinschaft ist ?




    Was sagt dein Rechtsbeistand? ( einen eigenen wirst du wohl brauchen).


    edy

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  • Hallo Atrimo,


    ich kann mich noch dunkel an deine Geschichte erinnern.


    Du merkst ja selber, das es keine gütliche Lösung geben wird.

    Stelle also erstmal klar, das deine Anwältin nur für dich arbeitet, du hast Sie beauftragt und zahlst dementsprechend auch die Kosten.

    nach längerem Hin und Her zieht sie in ein Haus welches sie gekauft hat, mit mir als Bürgen.

    Das Problem kann dir mächtig auf die Füße fallen.

    Da würde ich mich kümmern, es gibt eingeschränkte Möglichkeiten die Bürgschaft zu kündigen.

    Schau was in der Bürgschaftsvereinbarung genau steht, wie der Hauskredit ausgestaltet ist.


    Versuche deine emotionalen Gedanken in sachliche Bahnen zu lenken.


    Wenn du beim Zugewinn eine belastbare Vorgabe gemacht hast, dann muss deine EX eben ein Gutachten beauftragen, um diese Angaben zu widerlegen.

    Wie kommst Sie denn auf die geforderte Summe?


    Beim alleinigen Sorgerecht sehe ich eher weniger Chancen für dich.


    Ob das Wechselmodell eine gute Lösung für euch sein kann, wird die Zukunft zeigen.

    Schau also, dass du klare Umgangsregelungen vereinbaren kannst.


    Wie weit sind denn die Wohnorte entfernt und wie sieht es mit Schule und Kita aus?


    Gruß


    frase

  • Hi,


    habe mir gerade nochmals die alten Beiträge angeschaut. Meine Meinung hat sich seitdem nicht geändert, die Rechtslage allgemein auch nicht.


    Es bleibt dabei, dass die Nochehefrau einen Unterhaltsanspruch gegen dich hat, m.E. auch über das Trennungsjahr hinaus wegen der doch recht hohen Anzahl von kleinen Kindern. Und, ob sie nun in einer eheähnlichen gefestigten Beziehung lebt, das kann dahingestellt bleiben, weil der Unterhaltsgrund ja nicht das finanzielle Halten des Eheniveaus für eine gewisse Zeit ist, sondern eben die Anzahl der kleinen Kinder.


    Es ist in so einem Fall völlig blödsinnig, gemeinsam einen Anwalt aufzusuchen. Es bringt gar nichts, außer Kosten. Und die hat derjenige zu tragen, der den Anwalt mandatiert hat. Es sei denn, man vereinbart vorher rechtswirksam was anderes. Oder im Rahmen einer Einigung. Das ist hier nicht der Fall gewesen.


    Wie der Zugewinnausgleich zu regeln ist, das kann man dann sehen, wenn erst mal die Basis hat, auf der man rechnen kann. Du hast dich zwar bei Unterhalt anfangs dieses Jahres geweigert, zu rechnen, bei Zugewinn wirst du aber nicht drum herum kommen, ob das nun mit Begutachtung erfolgt oder ohne. Und der Anspruch auf Zugewinn wird nun mal nicht irgendwann in der Zukunft nach eigener Gestaltung fällig, sondern mit Geltendmachung. Ein "zahl ich heut nicht, zahl ich vielleicht in einem Jahr oder aber gar nicht" ist im Rechtssystem nicht vorgesehen. Wenn denn ein Anspruch besteht, dann ist dieser zeitnah zu befriedigen, es sei denn, man einigt sich auf eine Ratenzahlung.


    Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, lebt die Frau jetzt auch im eigenen Haus. Das sollte auch in die Berechnung eingehen. Unklar ist mir auch, wieso ein Wohnungswechsel den Kindern unzumutbar sein sollte. Wegen des Berufs meines Vaters habe ich in meiner Kindheit 6x den Wohnort wechseln müssen, meine Kinder waren aus demselben Grund auch etlichen Wechseln ausgesetzt. Weder ihnen noch mir hat es das Herz gebrochen. Glaub es mir mal. Allerdings haben Kinder feine Sensoren für die Gefühle der Eltern. Wenn du den Kindern rüber bringst, wie furchtbar das alles ist, dann hat das natürlich Folgen. Die Kids sollten einen Wohnungswechsel eher als Selbstverständlichkeit sehen. Dann klappt das auch.


    Ob das Wechselmodell weiterhin sinnvoll ist, das können wir hier nicht abschätzen. Da geht es ausschließlich um das Kindeswohl, aber auch darum, wie die Eltern mit dem Modell umgehen. Nicht darum, ob ein Elternteil aus der Ehe ausgebrochen ist, sich unmöglich gegenüber dem Ex benimmt, oder was auch sonst. Und - die Beibehaltung oder Abschaffung des Modells hat keinen Einfluss auf die Zugewinnsproblematik.


    Noch eine ganz egoistische Bitte zum Schluss. Bitte, bitte formuliere in Zukunft deine Beiträge lesbar, d.h. durchstrukturiert mit Absätzen. Danke.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo zusammen und vielen Dank für die Antworten.


    Ich habe mich über die Rechtslage natürlich informiert und es gibt Urteile die klar besagen, dass eine Zahlung des Unterhalts an die Ehefrau dann nicht mehr geleistet werden muss, wenn diese in einer gefestigten Beziehung lebt.

    Von dieser geht man in der Regel aus, wenn sie zwei Jahre bestand hat. Es gibt aber auch sogenannte Härtefälle und da ist es so, dass auch schon nach einem Jahr die Zahlung eingestellt werden kann.

    Wenn der jetzige Freund einen Pool für 50.000€ bezahlt, dann sollte man eigentlich davon ausgehen, dass er dies nicht für eine kurze Liebelei tut.


    Wenn das Wechselmodell nicht mehr durchgeführt werden kann, dann muss doch jemand die Kinder zugesprochen bekommen? Warum sollte ich das nicht sein? Ich habe ganz sicher den engeren Bezug zu den Kindern und unternehme viel mehr mit Ihnen. Im Sommer war ich zwei Wochen völlig alleine mit Ihnen im Urlaub. Warum sollte eine Frau, die völlig egoman nur ihre Interessen verfolgt, die Kinder zugesprochen bekommen?


    Der Wohnungswechsel geht doch einher mit dem Verlust des sozialen Umfeldes. Kein regelmäßiger Kontakt zu den Großeltern, neuer Freundeskreis etc.

    Ich lese überall nur immer, dass für das Kindeswohl das gewohnte soziale Umfeld maßgeblich Einfluß darauf hat, wer die Kinder behält. Warum sollte ich also schlechtere Chancen haben?


    Ich verstehe das Prinzip der Zugewinnberechnung schon. Es wurde auch eine Summe ausgerechnet auf die man sich hätte einigen können. Meine Ex Frau ist aber der Meinung, dass alles Geld was sie jemals in unserer Ehe geerbt, verdient oder sonst wie erworben hat, an sie zurückfließen muss. Ein von mir bezahltes Gutachten wird natürlich nicht anerkannt, also muss noch eines erstellt werden.


    Mit meiner Anwältin habe ich vereinbart, ab Januar keinen Unterhalt mehr an meine Frau zu zahlen.

    Ich habe ein Gutachten über das Haus zum jetzigen Zeitpunkt, ich lasse noch eines für den Zeitpunkt der Hochzeit erstellen.


    Richter sind in Ihren Entscheidungen frei und eigentlich ging es mir darum. Der Richter kann sehr wohl entscheiden, dass der Zugewinn gekürzt wird wenn dies zum Wohle der Kinder ist. Es gibt Fälle, da konnte der Mann aus seinem eigenen Haus ausziehen damit die Mutter dort weiter mit den Kindern leben kann. Ich wollte nur wissen, ob jemand schon mal solche Erfahrungen gemacht hat?


    Irgendwie vergewaltigt es mein Gerechtigkeitsempfinden wenn ich mir vorstelle, dass ich das Haus verkaufen muss, die Kinder ihr Zuhause verlieren, meine Frau das Traumhaus mit Pool bewohnt und von mir dann noch sehr viel Geld erhält.

    Dazu weigert sie sich voll zu arbeiten, was ich ebenfalls überhaupt nicht verstehen kann. Das kann mir auch niemand erklären, warum das tatsächlich rechtens sein sollte. Das kann überhaupt nicht sein, nicht, wenn wir beide die Kinder zu gleichen Teilen betreuen.

  • Hi,


    das mit der Vollzeit-Arbeit haben wir hier erschöpfend erklärt. Du vertrittst eine andere Ansicht, setze sie vor Gericht durch und gut ist. Du willst nicht verstehen, und das musst du mit dir selbst ausmachen.


    Erbschaften fallen grundsätzlich ins Angangsvermögen des Erben. Wenn du während der Ehe geerbt hast, findet dieser Betrag auch keine Berücksichtigung des Zugewinns. Und das Beispiel der Zugewinnskürzung hat doch mit Zugewinn nicht mal ansatzweise was zu tun. Es kann sein, dass eine Frau mit Kindern weiterhin im Haus leben darf, befristet, weil es dem Kindeswohl entspricht. Allerdings muss sie dann Nutzungsentschädigung zahlen, und diese Lösungen sind immer befristet. Es kommt da zur Abwägung zwischen dem Recht der Mutter mit Kindern, in der Situation noch eine gewisse Zeit dort zu leben und dem Recht des Eigentümers. Und irgendwann überwiegt das Recht des Eigentümers. Also, eine ganz andere Situation.


    Richter dürfen auch nicht frei schaffend nach eigenem Gusto entscheiden. Wie kommst du nur auf diese abwegige Idee?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    Ich habe mich über die Rechtslage natürlich informiert und es gibt Urteile die klar besagen, dass eine Zahlung des Unterhalts an die Ehefrau dann nicht mehr geleistet werden muss, wenn diese in einer gefestigten Beziehung lebt.

    Und du bist sicher dass ein Gericht nun zu deinen Gunsten entscheidet?


    Wenn der jetzige Freund einen Pool für 50.000€ bezahlt, dann sollte man eigentlich davon ausgehen, dass er dies nicht für eine kurze Liebelei tut.

    Und denn Pool kann sie bei einer Trennung mitnehmen? Sie steht dann mit im Grundbuch? Vielleicht wollter der "Millionär" schon immer gerne einen Pool?


    Wie ein Gericht letztendlich urteilt ist immer verschieden.


    Wenn du ein Immobiliengutachten hast, sie es nicht anerkennt, muss sie ein Gegengutachten beauftragen, und dies bezahlen.




    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Moin edy, ich hatte es so verstanden, dass die Frau selbst geerbt hat, und im eigenen Haus wohnt, und der Freund ihr den Pool geschenkt hat. Aber kann doch dahingestellt bleiben, der Pool geht unseren Fragesteller hier einfach nichts an. Und wir wissen immer noch nicht, wieviel Unterhalt er für die Frau zahlt, ob richtig gerechnet wird. Er wollte im Februar diesen Jahres nicht rechnen, will jetzt auch nicht rechnen, aber ohne Rechnerei kommen wir in der Unterhaltsfrage nicht weiter. Da sind ja auch noch die vielen Kinder .....


    LG


    TK

  • Hallo,


    Und du bist sicher dass ein Gericht nun zu deinen Gunsten entscheidet?


    Und denn Pool kann sie bei einer Trennung mitnehmen? Sie steht dann mit im Grundbuch? Vielleicht wollter der "Millionär" schon immer gerne einen Pool?


    Also ich denke die Chancen stehen ganz gut.


    Es ist aber ihr Haus, es steigert den Wert Ihres Hauses und er hat bei der Trennung nichts davon.



    Moin edy, ich hatte es so verstanden, dass die Frau selbst geerbt hat, und im eigenen Haus wohnt, und der Freund ihr den Pool geschenkt hat. Aber kann doch dahingestellt bleiben, der Pool geht unseren Fragesteller hier einfach nichts an.

    Natürlich geht er mich etwas an, ist doch völlig logisch. Er belegt eben die verfestigte Beziehung, das sieht auch meine Anwältin so. Und gerechnet haben wir gemeinsam mit der Anwältin, was soll ich jetzt also noch rechnen? Es geht mir darum, ob eine Zugewinnforderung, wenn sie berechtigt ist, immer zwingend gezahlt werden muss. Aber dem scheint wohl so zu sein. Ich lese auch immer wieder, dass der Zugewinn auf das tatsächliche Vermögen beschränkt ist. Kann man mich also zwingen das Haus zu verkaufen? Ich habe das Geld nämlich nicht irgendwo liegen und aufnehmen werde ich es auch nicht können. Sollte mein Hauskredit ablaufen, kann ich die gewünschte Summe gerne aufnehmen, aber das ist eben erst in fünf Jahren. Ich hatte es angeboten, dazu einen relativ hohen Betrag zur sofortigen Verfügung. Aber sie lehnt es ab. Kann ein Richter dies so anordnen, wenn damit ein Hausverkauf verhindert wird und die Kinder dann nicht wegziehen müssten? Denn nach einem Hausverkauf werde ich sicher keine Wohnung zu Miete finden in der ich mit fünf Kinder zeitweise leben kann.

  • Hallo Atrimo

    ob eine Zugewinnforderung, wenn sie berechtigt ist, immer zwingend gezahlt werden muss.

    Was sollte denn dagegen sprechen?


    Ich habe das Geld nämlich nicht irgendwo liegen und aufnehmen werde ich es auch nicht können.

    Du bürgst für deine Ex, hast selber noch einen Immokredit. dazu fällt mir nichts mehr ein.

    Wenn du das Haus behalten willst, dann bleibt dir wohl kaum eine andere Möglichkeit als es weiter zu beleihen. wenn es im Wert so gestiegen ist, warum nicht? Hast du schon mit der Bank gesprochen?


    Eine scheibchenweise Abwicklung ist natürlich nur möglich, wenn beide Parteien zustimmen.

    Das ist Verhandlungssache und das Gericht gibt nach meiner Kenntnis hier nur die Zahl vor.


    Ist der Zugewinn erstmal festgesetzt, kann deine Ex den auch einklagen.


    Gruß


    frase

  • Hi,


    wenn alles völlig klar mit dem Exenunterhalt ist, es nicht auf die Anzahl und Alter der Kinder ankommt, entgegen aller Rechtsprechung, sondern nur auf den Next, dann ist ja alles klar. Warum fragst du dann hier immer noch?


    Und mit dem Zugewinn scheint ja auch für dich alles klar zu sein. Trotzdem nochmals in kleinen Schritten:


    1. Zugewinn ist Endvermögen - Anfangsvermögen. Erbschaften und Schenkungen sowie andere höchstpersönliche Zuwendungen fließen nicht in das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen mit ein. Nur der Vollständigkeit halber: Lottogewinne sind nicht höchstpersönlich und fließen in das gemeinsame Vermögen ein.


    2. Zugewinn kann spätestens mit Rechtshängigkeit der Scheidung geltend gemacht werden, das ist der fixe Endpunkt der Berechnung, alles was hinterher erwirtschaftet wird, ist kein Zugewinn. Zugewinn kann auch später, bis drei Jahre nach der Scheidung geltend gemacht werden. Danach greift die Verjährung, wenn diese nicht unterbrochen wurde.


    3. Das Verfahren ist in zwei Teile aufgeteilt: Ermittlung der Höhe des Zugewinns, Auszahlungsmodalitäten.


    4. Beide Parteien sind verpflichtet, erschöpfend Auskunft zu erteilen. Wenn diese Auskunft nicht erteilt wird, oder man sich aus anderen Gründen nicht einigen kann, kann die Auskunft durch ein Gerichtsverfahren durchgesetzt werden. Insoweit gelten die allgemeinen verfahrensrechtlichen Beweisregeln.


    5. Hat man sich auf eine Höhe geeinigt bzw. ist diese gerichtlich festgesetzt worden, so kommt es zur Entscheidung bei Gericht und dann zur Abwicklung. Grundsätzlich ist der Zugewinn wie jede andere Forderung auch sofort fällig. Das ist die Regel, wenn keine andere Vereinbarung (Ausnahme) getroffen wurde. Und die Ausnahme kann eine Ratenzahlungsvereinbarung sein.


    Das alles hat dem, was du da aus dem Netz oder woher auch immer hast, gar nichts zu tun. Zugewinn ist auf das tatsächliche Vermögen beschränkt. Richtig. Dies bedeutet aber, dass z.B. zukünftige Betriebseinnahmen/Mieteinnahmen/Zinseinnahmen nicht kapitalisiert in die Berechnung des Zugewinns einfließen.


    Wenn du finanziell so abgepolstert bist, dass eine Bürgschaft für das Haus der Ehefrau akzeptiert wird, dann bist du auch finanziell stark genug, den Zugewinnausgleich wie auch immer zu realisieren. Einen Weg hatte mein Vorschreiber frase schon aufgezeigt.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    zunächst mal Danke für die ausführlichen Antworten.

    Zum Verständnis vielleicht noch eine Anmerkung.

    Meine Frau bürgt bei meinem Haus und ich bei Ihrem. Gekauft wurde es allerdings mit dem Vorwand, es zu vermieten. Wir wollten unser angespartes Vermögen nicht auf der Bank liegen lassen. Das mit dem Auszug war von ihr sicher geplant, von mir jedoch überhaupt nicht geahnt.


    Mir ist klar, was zum Zugewinn gerechnet wird und auch wann. Ich habe aber auch gelesen, dass man z. B. im Rahmen der Verhandlung eine Stundung des zu zahlenden Zugewinns beantragen kann, somit könnte ich die Zahlung eventuell verschieben. Sie soll ihr Geld ja bekommen, nur eben nicht sofort. Das wäre für die Kinder, mich und im Endeffekt auch für sie sicher besser.


    Vielleicht wird sie ja noch vernünftig.


    Ich werde das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder beantragen und nicht das komplette Sorgerecht, das hatte ich Eingangs falsch dargestellt.


    Bezüglich des Unterhaltes entscheiden eben keine nackten Zahlen sondern Richter. Und wenn diese meine Geschichte hören, mit dem Poolbau und so vielen anderen Dingen, dann bin ich eben mal gespannt, ob ich da tatsächlich alles voll zahlen muss. Man soll mir eben mal erklären, warum sie im Gegensatz zu mir nicht voll arbeiten muss? Weil sie eine Frau ist? Ich denke diese Zeiten sind vorbei....

  • Hallo! In diesem Fall haben Sie kaum Chancen auf ein gemeinsames Sorgerecht, also rate ich Ihnen, sich an eine erfahrene Anwaltskanzlei für Familienrecht zu wenden und die Dokumente nicht zu überstürzen, geben Sie keine Unterschrift auf den Dokumenten, die sie vorschlagen wird, sie können nur eine Täuschung sein.

    Nehmen Sie sich einen persönlichen Anwalt und hören Sie nicht auf das, was der normale Anwalt sagt. Es ist besser, den gemeinsamen Anwalt loszuwerden, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.

  • 1. Der Fragesteller ist Sorgerechtinhaber, also muss er es nicht erst bekommen.


    2. Die Unterscheidung zwischen "persönlichem" Anwalt und "normalem" Anwalt gibt es nicht, ist also Quatsch.


    3. Wenn man nicht mal auf seinen Anwalt hören soll, auf wen dann?


    4. Es gibt keinen gemeinsamen Anwalt, deshalb für denselben auch keine zusätzlichen Kosten.



    TK

  • Moin TK,


    Habe den USER Adelbrecht23 in den Status "gesperrt" versetzt.


    Der Tex von ihm wurde durch ein "Online-Übersetzungsprogramm" übersetzt.


    Ich denke man kann den Beitrag als "Spam" bezeichnen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
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