Arbeitslosengeld & Unterhaltsv. Antrag abgelehnt - Nachzahlung?

  • Hallo ihr lieben,

    vorab, bitte höflich und respektvoll sein.

    also - ich empfange Arbeitslosen Geld, weil ich wegen Corona meine Ausbildung verloren habe.

    habe ein Baby, der Vater ist unbekannt - da Urlaub ONS.

    vom Jobcenter wurde ich gedrängt, beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss zu beantragen.

    gesagt, getan.

    der Antrag wurde abgelehnt, nach 8 (!!) Monaten.

    muss mir das Jobcenter jetzt das Geld nachzahlen?

    bleibt alle gesund und genießt das noch schöne Wetter.

    grüsse :-)






  • Hallo fiax,


    Hast du gegen den ALG1- Bescheid Widerspruch eingelegt?

    Mit welcher Begündung wurde der UV abgelehnt?

    Wenn du bei der Mitwirkung, den Vater zu ermitteln nicht tätig warst, dann gibt es auch keinen Unterhaltsvorschuss.

    Warum soll der Staat für etwas zahlen, was die Aufgabe des Vaters ist?


    Gruß frase

  • Der

  • Hallo fiax,


    Bekommst du ALG1 oder ALGII ( Jobcenter) ?


    Bei ALGII-Bezug (Jobcenter), muss Unterhaltsvorschuss vorrangig beantragt werden.(der wird aber voll auf das ALG-II angrechnet.)


    Wird der Vorschuss abgelehnt, dann bekommt du diesen Betrag vom Jobcenter.( aber nicht zusätzlich)


    Falls du aber normales Arbeitslosengeld bekommst (Agentur für Arbeit), kannst du einen Aufstockungsantrag beim Jobcenter stellen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Fia,


    ich hab das schon verstanden.

    Es ist leider so, dass die Begründung der Ablehnung etwas schwammig aber wohl möglich ist.


    Natürlich kann man hier auch einen Widerspruch einlegen. Das Problem bleibt der unermittelbare Vater.

    Das Amt hat so keine Regressmöglichkeit und lehnt deshalb ab.


    Ich würde dem Rat von edy folgen und mich beim Jobcenter melden.


    Gruß


    frase

  • Falls du SGB II Leistungen vom Jobcenter beziehst, dürfte eigentlich kein Geld fehlen. Es sei denn das Jobcenter hat dir zu Unrecht bereits 174 € Einkommen aus Unterhaltsvorschuss angerechnet, obwohl du diesen gar nicht erhältst. Wurde dir richtigerweise nichts angerechnet, ändert sich nichts. Die Ablehnung des Unterhaltsvorschuss sollte man dem Jobcenter vorlegen.


    Was die Vaterschaft angeht, wird dir auch das Jobcenter weiterhin Druck machen. Sie werden dich ggf. dazu drängen eine Beistandschaft beim Jugendamt zu beantragen und die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft zu betreiben. Denn die Geschichte vom unbekannten ONS im Urlaub ist einfach unglaubwürdig. Auch mit einem ONS hatte man vorher ja wohl mindestens ein paar Minuten Kontakt, tendenziell eher mehr. Man hat ggf. über Smartphone kommuniziert, es gab einen Ort des Treffens, es gab ggf. andere anwesende Personen, es gibt ggf. ein Foto, man kann die Person beschreiben oder das worüber man gesprochen hat. Man muss den Urlaub im Empfängniszeitraum ggf. auch beweisen, usw. Es gibt da zahlreiche Ansatzpunkte und in aller Regel stellen sich diese Geschichten oft als Luftnummern heraus. Das kann verschiedene Hintergründe haben, persönlicher oder finanzieller Art. Wenn ein Vater tatsächlich nicht feststellbar ist, z.B. wenn die Mutter das Opfer einer nicht aufgeklärten Sexualstraftat wurde oder in illegaler Prostitution im Ausland gearbeitet hat, dann bekommt man auch völlig zu Recht Unterhaltsvorschuss.

  • Hi Tr, sehr schön auf den Punkt gebracht. Und ich bitte um Verständnis für die Vorschusskasse. Aus leidvoller Erfahrung: vielen Müttern fällt der Name des Vaters wieder ein, wenn die Kasse nicht mehr leistet. Früher war das nach sechs Jahren, heute bei Beginn der Ausbildung oder wenn das Kind 18 wird. Und es gibt eben auch viele Fälle, in denen sich die Eltern das "Zusatzeinkommen" teilen. Und Superkontakt zwischen Elternteilen und Kind da ist. So ein Hintergrund macht die Kasse natürlich mürbe und motiviert sie, besonders gründlich zu arbeiten.


    Herzlichst


    TK