Kindesunterhalt im Trennungsjahr

  • Hallo,


    ich bin Max und ich hätte eine Frage.


    Wir sind seit Juni getrennt (die Mutter ist umgezogen und der Sohn ist bei mir geblieben). Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und wir haben uns noch nicht festgelegt, wie wir damit umgehen sollen.


    Ich habe einen Antrag auf Aufenthaltsbestimmung gestellt. Der Richter hat bereits "einen Gutachter ernannt", aber es wird einige Zeit dauern, bis der Gutachter und der Richter eine Entscheidung treffen.


    Sie hat seit 4 Monaten keinen Cent bezahlt.


    Meine Frage ist: Muss sie schon Kindesunterhalt zahlen oder erst nach der Entscheidung des Richters?


    Wenn sie muss, muss sie auch für die letzten 4 Monate bezahlen?


    Wo kann ich so etwas beantragen. Ich kann mir keinen Anwalt leisten.


    Ich hoffe jemand kann mir erklären was ich machen kann.


    Vielen Dank.


    SG

    Max

  • Hallo Maxx,


    Was den Unterhalt betrifft, kann dir das Jugendamt kostenlos weiterhelfen.


    Wenn du die Unterhaltsforderung der zurückliegenden Monate nachweisen kannst, dann steht dir dem Grunde nach


    dieser auch rückwirkend zu. Vorausetzung ist natürlich, dass die Mutter leistungsfähig war/ist.


    Es besteht die Möglichkeit Unterhaltsvorschuss zu beantragen ( Jugendamt/Vorschusskasse).


    edy

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