Zur Info für internationale Paare:
Erstmals gibt es einen EU-Sonderweg in der Justizpolitik bei Scheidungen. So haben Deutschland und 13 weitere EU-Staaten das Scheidungsrecht für internationale Paare, also für Partner, die mit einem Ausländer verheiratet sind, vereinfacht. Das Straßburger Europaparlament hat die Zustimmung zu einer Verordnung erteilt. Sie gilt für Partner, die unterschiedliche Nationalitäten haben oder im Ausland leben. Sie können künftig wählen, in welchem Land und nach welchem Recht sie sich scheiden lassen wollen.
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Hallo,
ZitatSie können künftig wählen, in welchem Land und nach welchem Recht sie sich scheiden lassen wollen.
diese Regelung ist auch dringend notwendig.
Mein Lebenspartner, Deutscher, kämpft schon seit 5 Jahren um seine Scheidung (Noch-Frau Französin).
Lebensmittelpunkt Frankreich.
Französischer Anwalt, wenig Deutschkenntnisse.
Schwierige Verhandlungen.
Erwachsene Kinder, kein Haus, keine Probleme bei Aufteilung der Werte.
Einziges Problem: SIE will sich nicht scheiden lassen - auf Biegen und Brechen :eek:In Deutschland wäre er schon längst geschieden.
Gruß
A.