Hi,
ich bitte höflich um einen Rat bzgl. folgender Konstellation.
Mutter noch verheiratet - Scheidung wird im Laufe des Monats November 2021 vollzogen.
Zur Geburt des Kindes war die Scheidung weder eingereicht noch in anderer Form anhängig. EIngereicht wurde diese erst im Februar 2021.
Kind ist im Oktober 2021 - 2 Jahre alt geworden. Weder Vater noch Mutter hat bisher Gebrauch vom Recht zur Vaterschaftsanfechtung gemacht - also Frist abgelaufen, da der noch Ehemann am Tag der Geburt bereits wusste, dass er nicht der biologische Vater des Kindes ist / sein kann.
Nun will die Mutter, den Erzeuger des Kindes nach der vollzogenen Scheidung zur Vaterschaftsanerkennung bewegen um dann Unterhalt (bzw. Unterhaltsvorschuss) zu beziehen.
Geht das denn überhaupt noch? ...oder setzt der herrschende Rechtsfrieden (weil Ablauf der 2 Jahre Anfechtungsfrist) dies grundsätzlich außer Kraft - und Unterhaltspflichtig ist ohne Wenn und Aber der noch Ehemann der Mutter des Kindes?
Bedanke mich vorab herzlich um etwas Licht im Dunkel der Problematik.
Freundliche Grüße
Povi